Veranstaltungen für Sachverständige, Planer und Bauherrren

In Münster gibt es unter Architekten und Ingenieuren sowie bei den münsteraner Bau-Sachverständigen zahlreiche Gelegenheiten zum Erfahrungsaustausch. Hier finden Sie Verweise zu ausgewählten Veranstaltungen, die insbesondere für Sachverständige, aber auch für Planer und fachkundige Bauherren interessant sind. In der Regel sind die Veranstaltungen auch für Gäste offen, wenn Sie sich als Gast vorab anmelden.

Wenn Sie Interesse an einer Teilnahme haben sollten, können wir gerne den Kontakt herstellen.

Rainer Huth
presse(at)muenster-baut-neu.de

Sachverständigen-Forum - Sachverständigentreffen

Donnerstag 02. November 2017 | VPB

Sturmschäden machen sich manchmal erst spät bemerkbar

BERLIN. „Xavier“ hat in diesem Jahr die Saison der Herbst- und Winterstürme eröffnet und dabei starke Schäden verursacht. „Bei Immobilien sind das vor allem gelockerte und abgestützte Dachziegel“, beobachtet Dipl.-Ing. Herbert Oberhagemann,...

BERLIN. „Xavier“ hat in diesem Jahr die Saison der Herbst- und Winterstürme eröffnet und dabei starke Schäden verursacht. „Bei Immobilien sind das vor allem gelockerte und abgestützte Dachziegel“, beobachtet Dipl.-Ing. Herbert Oberhagemann, Sachverständiger beim Verband Privater Bauherren (VPB). „Wo die Dächer offen stehen, dringt Regen ein und durchfeuchtet die Dämmung. Starke Winde reißen auch Rollläden aus den Führungsschienen und drücken Fenster. Eine große Gefahr für Menschen und Gebäude sind auch umstürzende Bäume“, weiß der Leiter des VPB-Büros Hamburg. Sie reißen mit, was ihnen im Weg steht: Dachrinnen, Fallrohre, Gerüste, Vordächer, Carports und Einfriedungen. Auch die Wurzeln der umstürzenden Bäume können Leitungen und Kanäle beschädigen, ebenso Wege, Terrassen und Außentreppen.

Während die ersten Schäden schon wieder behoben sind, haben die Hausbesitzer andere noch gar nicht entdeckt. „Der Klassiker schlechthin ist der Baum, den der Sturm jetzt gelockert hat, der aber noch scheinbar unversehrt steht“, erläutert Herbert Oberhagemann. „Er kann irgendwann in den nächsten Monaten umkippen und dabei Menschen verletzen und Dächer beschädigen. Dann wird es schwer, den Schaden bei der Versicherung geltend zu machen. Viele Versicherungen prüfen dann die Windstärke zum Zeitpunkt des letzten Unwetters und stellen fest: Es war gar kein Sturm, ergo sind sie nicht verpflichtet, den Schaden zu regulieren. Dass der umgestürzte Baum tatsächlich eine Spätfolge von Xavier oder einem anderen veritablen Sturm ist, muss der Hausbesitzer dann erst einmal beweisen. Dazu braucht er erfahrene Sachverständige.


Herbert Oberhagemann rät deshalb Besitzern größerer Bäume, nach Stürmen immer genau hinzusehen, ob sich am Baum Veränderungen zeigen. Welkendes Laub ist allerdings gerade jetzt im Herbst kein verlässlicher Indikator. Im Zweifel sollten Baumbesitzer einen Experten beauftragen, der die Standsicherheit des Baumes prüft. Das gebietet schon die Verkehrssicherungspflicht.

Ein weiterer Punkt, an dem sich Sturmschäden oft spät zeigen und sich deshalb nicht mehr immer eindeutig einem bestimmten Unwetter zuordnen lassen, ist das Dach. „Hausbesitzer sollten in den kommenden Wochen genau auf ihr Dach achten. Sie sollten dabei nicht nur von außen prüfen lassen, ob alle Ziegel sicher und am vorgesehenen Platz liegen, sondern auch innen genau schauen, ob sich Feuchteschäden zeigen.“ Es kann eine Zeitlang dauern, bis sich Wasser seinen Weg durch die Dachkonstruktion gebahnt hat und von innen erkennbar wird. Feuchte Stellen und Verfärbungen können sich überall zeigen. „Wir Sachverständigen können dann prüfen und erkennen, ob die Schäden von einem Sturm verursacht wurden und wann sie entstanden sind.“ Die Schäden müssen dann auch schnell behoben werden, denn eine durchweichte Dämmung ist nicht nur ein idealer Nährboden für Schimmel, sie hat auch keinerlei Dämmwirkung mehr. Die Sachverständigen wissen, wie das Dach korrekt saniert wird.

Weitere Informationen:

Verband Privater Bauherren (VPB) e.V., Bundesbüro
Chausseestraße 8, 10115 Berlin
Telefon: 030 2789010
E-Mail: info(at)vpb.de
Internet: www.vpb.de

 

Freitag 13. Oktober 2017 | Elena Brüggemeier
Bild: KAP GmbH

3D-Laserscan in der Wirklichkeit angekommen

Rückblick zum Sachverständigen-Forum im Oktober 2017 bei der KAP GmbH

Referent: Franz-Josef Kunze, Geschäftsführer KAP GmbH

Bild: KAP GmbH

Visualisierung und Digitalisierung von Gebäuden
auf der Grundlage von 3D Scandaten


Die KAP GmbH tätigte die Anschaffung eines 3D-Laser-Scan Gerätes zur Optimierung und Unterstützung ihrer eigenen Werkplanung. Nach erfolgreicher Testphase des Gerätes mit einer Reichweite von 130m bietet die KAP GmbH jetzt auch die 3D-Scans nach Bedarf mit anschließender Modellierung als Dienstleistung an.

3D-Scans bieten bedeutende Vorteile und können in vielen Fällen hilfreich sein, beispielsweise im  Bezug auf die Erreichbarkeit der zu vermessenden Objekte, die Zeitersparnis im Personaleinsatz, die gesicherte Vollständigkeit des Aufmaßes, der Vermeidung von Fehlern im Übertragen oder Messen des Aufmaßes und die Einsparung von Kosten für Gerüste, Hebemittel etc.
  
Die Durchführung des Scans vor Ort ist mit geringem Zeitaufwand verbunden, in diesem jedoch das gesamte Objekt in einem zuvor definierten Detaillierungsgrad verformungsgerecht gescannt und fotografisch dokumentiert wird. Im Büro können benötigte Maße direkt abgegriffen werden. Aus der erstellten Punktwolke an Messdaten kann eine Modellierung des Objektes für die Weiterverarbeitung in allen gängigen CAD-Systemen erstellt werden oder auch Höhenprofile von Flächen können generiert werden (Beispiel Foto).

Zur Diskussion kamen konkrete Anwendungsfälle wie das verformungsgerechtes Aufmaß bei Fassaden sowie komplexer und schiefer Räume, die Ermittlung von Träger-Durchbiegungen bei weit gespannten Fachwerkträgern, Aufmaß von Ebenen zur Beurteilung der Toleranzen nach DIN 18202 , in denen ein 3D-Scan für die Arbeit eines Sachverständigen durchaus interessant und hilfreich wäre.



Ansprechpartner für Rückfragen:

KAP GmbH
Gustav-Stresemann-Weg 3a
48155 Münster
      
Telefon 0251 7624032
eMail     info@kap-ms.de
             www.kap-ms.de



 

Dienstag 19. September 2017

Einladung zum Energieberatertreffen Münster 05/2017: Energieberatung - Energiepolitik der Stadt Münster - Erfahrungsaustausch zu neuen kfw-Merkblättern

Bitte vormerken!

Einladung zum Energieberatertreffen Münster 05/2017

Donnerstag, 28. September 2017 - 18:00 h
Stadtweinhaus (York-Zimmer) Münster

Referenten: Dipl.-Phys. Andreas Deppe und Dipl.-Ing. Rainer Huth

Energeiberatertreffen mit folgenden Themen:
Energiepolitik der Stadt Münster - wie können wir uns einbringen?
Auswirkungen der Flachdachrichtlinie 12/2016 und der neuen Abdichtungs-Normenreihe 18531-1:2017-07: „Abdichtung von Dächern sowie von Balkonen, Loggien und Laubengängen“ auf die Beratung und Baubegleitung der Energieberater/-innen
Erfahrungsaustausch zu aktuellen Themen (kfW-Merkblätter)

 

Mittwoch 22. März 2017

Einladung zum Energieberatertreffen Münster 03/2017: Energieberatung - Problemstellung aus der Praxis

Bitte vormerken!

Einladung zum Energieberatertreffen Münster 03/2017

Mittwoch, 22. März 2016 - 18:00 h
Büro ENTECH Oststraße 2-18, 48145 Münster

Referenten: Dipl.-Phys. Andreas Deppe und Dipl.-Ing. Architektin Silke Krajewski

Energeiberatertreffen mit folgenden Themen:
Rechtliches rund um die Energieberatung und das neue GEG
Energiepolitik in MS: was können wir beitragen im Zeitalter des "postfaktischen" (= auf Gefühlen, nicht auf Tatsachen beruhenden) Argumentierens und Handelns: Beispiel "Dämmwahn"
Recycling von Dämmstoffen
Entsorgungsproblematik bei EPS-Dämmung
Ökologie und Baubiologie
Hydraulischer Abgleich, Heizungsoptimierung
Neue Flachdachrichtlinie 2016: Sonderkonstruktion der Flachdachgauben
Holzschutz im Zusammenhang von energetischen Sanierungen

 

Montag 12. Dezember 2016
Bild: MC-Bauchemie

Rückblick zum Sachverständigenforum am Mo., 12.12.2016, Erfahrungsaustausch, Thema: Erforderliche Kontrollen und Bewertung von Rissen in Filigranplatten vor dem Einbau und ihm Rahmen der Rohbaumaßnahme

Es kommt vor, dass Filigranplatten bereits bei der Anlieferung oder zum Zeitpunkt der Abnahme schon erhebliche Risse haben. Wann und ab welcher Rissbreite sind diese zu bemängeln?

Bild: MC-Bauchemie

Rückblick zum Sachverständigenforum

Montag, 12. Dezember 2016 - 19:00 h
Im Derdel 13, 48161 Münster

Moderation: Dipl-Ing. Rainer Huth

Thema:
Erforderliche Kontrollen und Bewertung von Rissen in Filigranplatten vor dem Einbau und im Rahmen der Rohbaumaßnahme

Diskussionsgrundlage:
In der Regel stellt man sich Filigranplatten beim Einbau und nach dem Betonieren frei von Rissen vor. Es kommt jedoch vor, dass Filigranplatten bereits bei der Anlieferung oder zum Zeitpunkt der Abnahme schon erhebliche Risse haben. Wann und ab welcher Rissbreite sind diese zu bemängeln? Von den Bauunternehmen wird dann in der Regel ein Gutachten von Prof. Dr.-Ing. Peter Schießl vom 19. August 1998 zitiert, nach dem im Innenbereich Rissbreiten „wcal < 0,4 mm (max. 0,5 mm)“ zulässig seien. Gilt das uneingeschränkt ? Dies haben wir intensiv diskutiert. Fragen dabei waren: Sind derartige Risse eine übliche Beschaffenheit? Treten diese auch bei ordnungsgemäßer Ausführung auf? Können bei Trennrissen, die schon bei der Anlieferung vorhanden sind, durch wiederholte Bewegung des Betonstahls Ermüdungen aufgetreten sein?

Wie ist hier die Anforderung aus der DIN 1045-4: 2012-02: „Ergänzende Regeln für die Herstellung und die Konformität von Fertigteilen“ einzuordnen, wonach unter bestimmten Bedingungen Fertigteile mit Beschädigungen auszusortieren sind ? Wie sind Rissweiten bei der Abnahme zu bewerten, die bei weiteren Ausbau- und Nutzlasten und infolge Kriechen und Schwinden noch größer werden?

Es wird sicher Risse geben, die zum Stahlbeton gehören und keinen Mangel darstellen. Genauso wird es jedoch auch zu bemängelnde Risse geben. Wo ist die Grenze, was sind die Bewertungskriterien, wie handhaben Sie die Überwachung – das haben wir gemeinsam erörtert.


Die zusammenfassenden Ergebnisse folgen noch.

 

 

Montag 26. September 2016
Bild: MC-Bauchemie

Rückblick zum Sachverständigenforum am Mo., 26.09.2016: Referent: Dr. Andreas Zahn, MC-Bauchemie Müller GmbH & Co. KG - Thema: Mauerwerk feucht und salzig - exzellente Lösung für einen Nutzkeller

Lösungen für eine exzellente Instandsetzung

Bild: MC-Bauchemie

Rückblick zum Sachverständigenforum

Montag, 26. September 2016 - 19:00 h
Harkortstraße 24, 48163 Münster

Referent: Dr. Andreas Zahn, MC Bauchemie Müller GmbH & Co. KG
www.mc-bauchemie.de

Thema:
Mauerwerk feucht und salzig - Lösungen für eine exzellente Instandsetzuung

Inhalt des Referates:

Dr. Andreas Zahn hat anschaulich Lösungen wirtschaftlicher Sanierungsmethoden von feuchten Kellern vorgestellt und durch zahlreiche Anwendungsbeispiele einen hohen Praxisbezug geschaffen.

 

[Download Vortrag Dr. Andreas Zahn]

Montag 06. Juni 2016

Rückblick zum Sachverständigenforum am Mo., 20.06.2016: Referent: Dieter Küsters, Baubiologe - Thema: Der NEUE Schimmelpilzleitfaden des Umweltbundesamtes

Der Entwurf des Leitfadens ist vom Umweltbundesamt am 11.03.2016 zur öffentlichen Diskussion online gestellt worden.

Rückblick zum Sachverständigenforum

Montag, 20. Juni 2016 - 19:00 h
Harkortstraße 24, 48163 Münster

Referent: Dieter Küsters, Baubiologe 
- Öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger für Schimmelpilze und andere Innenraumschadstoffe  
- Sachverständiger für Feuchtigkeitsschäden  
- AGÖF-zertifizierter Geruchsprüfer 
- Sachkundiger nach TRGS 519 Teil 3, BGR 128 www.schadstoffgutachter.com

Thema:
Der NEUE Schimmelpilzleitfaden des Umweltbundesamtes

Inhalt des Referates:
Der Entwurf des Leitfadens ist vom Umweltbundesamt am 11.03.2016 zur öffentlichen Diskussion online gestellt worden. Dieser wird die bisherigen Schimmelpilzleitfäden des Umweltbundesamtes aus den Jahren 2002 und 2005 ersetzen, die mit Erscheinen dieses Leitfadens ihre Gültigkeit verlieren. Es wurden im Rahmen des Abends Änderungen zu den alten Leitfäden vorgestellt und dabei rege Diskussionen angeregt.

[Download Vortrag Dieter Küsters]

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