Sachverständigen-Forum

Montag 28. September 2015 | Naber, Huth, Referent: Christoph Stähler
Foto: Stähler RA

Rückblick Sachverständigenforum am 28.09.2015: Referent: Christoph Stähler; Thema: Schnellere Alternative zum Beweissicherungsverfahren - Die Rechtssprechung zum Prognoserisiko - Keine Haftung des Privatgutachters!?

Christoph Stähler von Stähler-Rechtanswälte referierte über die Vor- und Nachteile des Beweissicherungsverfahren und stellt eine alternative Methode vor: Mangelbeseitigung.

Foto: Stähler RA

Die Münsterländer Sachverständigen und das interessierte Fachpublikum verfolgten einen spannenden Vortrag zum Sachverständigenforum am 28.09.2015.

Referent:
Christoph Stähler - Stähler-Rechtsanwälte - Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht

 

Thema:
Schnellere Alternative zum Beweissicherungsverfahren / Die Rechtssprechung zum Prognoserisiko - Keine Haftung des Privatgutachters!?

Das OLG Hamm hat im November 2014 entschieden, dass der Auftraggeber vomAuftragnehmer die Kosten der Mangelbeseitigung ersetzt verlangen kann, die ihm aufgrund der Beratung durch einen privaten Sachverständigen entstanden sind. Das gilt auch dann, wenn sich die zur Mangelbeseitigung ergriffenen Maßnahmen im Nachhinein als nicht erforderlich erweisen, und sogar dann, wenn die Kosten für einen erfolglosen Versuch aufgewandt wurden.Es ist erstaunlich, dass die Rechtsprechung zum Prognoserisiko weithin unbekannt ist. Jeder Sachverständige muss sie kennen!Denn die Rechtsprechung hat erhebliche Auswirkungen. Viele gerichtliche selbständige Beweisverfahren sind unnötig. Die privaten Sachverständigen werden gestärkt. Ihr Haftungsrisiko ist sehr begrenzt.

 

[download...]  der Vortragsfolien von Christoph Stähler

Wir danken Herrn Stähler für die Bereitstellung.
Das Urheberrecht der Unterlagen liegt bei Herrn Stähler. Bei Verwendung und Weitergabe bitte die Genehmigung von Herrn Stähler einholen.

Sonntag 14. Juni 2015
Bild: Remmers Baustofftechnik GmbH

Sachverständigenforum am 22.06.2015: Referent: Andreas Brundiers; Thema: "Brennpunkt Sockel"

Herr Andras Brundiers, Produktmanager Bauten- und Fassadenschutz Remmers Baustofftechnik GmbH wird zu Schadensbildern und Zerstörungsmechanismen vortragen und dabei Instandsetzungstechniken - Methoden und Materialien vorstellen.

Bild: Remmers Baustofftechnik GmbH

Die Münsterländer Sachverständigen und das interessiertes Fachpublikum sind zum Sachverständigenforum am

Montag, 22.06.2015 - 19:00 h
Harkortsraße 24, 48163 Münster

(Räumlichkeiten der Kneilmann Hausverwaltung www.kneilmann.de)

eingeladen.

 

 

Referent: 
Andreas Brundiers, Produktmanager Bauten- und Fassadenschutz der Remmers Baustofftechnik GmbH Für die Bernhard-Remmers-Akademie führt er bereits seit Jahren Seminare u.a. zu "Regelwerke aktuell" durch.


Thema:
Brennpunkt Sockel

Inhalt des Referats:

  • Schadensbilder und Zerstörungsmechanismen
  • Feuchtigkeitsbeanspruchung und Schadsalze
  • Regelwerke
  • Instandsetzungstechniken - Methoden und Materialien

Wir freuen auf einen spannenden Vortrag und danken dem Referenten und
der Kneilmann Hausverwaltung.

Christian Naber und Rainer Huth
 

Montag 02. März 2015 | Naber, Huth, Referent: Andreas Deppe
Foto: Presseamt Stadt Münster

Sachverständigenforum am 18.05.2015: Referent: Andreas Deppe; Thema: kfw-Förderprogramme: "Keinen Cent von der KfW ohne Baubegleitung"

Der Energieberater Andreas Deppe weist darauf hin: Seit Juni 2014 ist dann aber die "energetische Fachplanung und Baubegleitung" - schon lange bekannt über das Förderprogramm Nr. 431 "Baubegleitung" - verpflichtend eingeführt...

Foto: Presseamt Stadt Münster

Die Münsterländer Sachverständigen und das interessiertes Fachpublikum sind zum Sachverständigenforum am

Montag, 18.05.2015 - 19:00 h
Harkortsraße 24, 48163 Münster

(Räumlichkeiten der Kneilmann Hausverwaltung www.kneilmann.de)

eingeladen.

 

 

Referent: Dipl.-Phys. Andreas Deppe, Energieberater und Inhaber des 
              Planungsbüros Entech ( www.entech-deppe.de)


Thema:
kfw-Förderprogramme:
"Keinen Cent von der KfW ohne Baubegleitung"

Die KfW fördert seit Jahren mit Ihren wohnungswirtschftlichen Programmen sowohl die Energieeffizienz beim Neubau als auch in der Sanierung. Die gestiegenen technischen Anforderungen - U-Wert-Vorgaben bei Einzelmaßnahmen oder Energiebilanzvorgaben für Primärenergie beispielsweise in den Programmen Energieeffizient Bauen / Wohnen - sind dabei ständig den öffentlich-rechtlichen Anforderungen durch die EnEV angepasst und verschärft worden. Die Erkenntnis, dass allein das rechnerische Planen dieser Vorgaben mittels eines sachverständigen Energieberaters und die Endkontrolle durch Rechnungsprüfung zwar schon qualitätssichernd  sind, aber weitaus nicht ausreichend, hat sich in den letzten Jahren durchgesetzt. Ursprünglich wurde zunächst nur die Kontrolle der "antragsgemäßen" Umsetzung gefordert, teils auch in den Richtlinien die "fachgerechte" Umsetzung verlangt, teils wieder reduziert nur auf energietechnisch relevante Aspekte. Seit Juni 2014 ist dann aber die "energetische Fachplanung und Baubegleitung" - schon lange bekannt über das Förderprogramm Nr. 431 "Baubegleitung" - verpflichtend eingeführt worden: "Keinen Cent von der KfW ohne Baubegleitung" beschreibt diesen wichtigen Aspekt kurz zusammen. Der sachverständige Energieberater, oder von der Deutschen Energieagentur dena auch als Energieeffizienzexperte bezeichnet und gelistet, unterschreibt also nunmehr nicht nur dafür, dass der Sanierungsplan den Richtlinien entspricht und nachher alles antragsgemäß umgesetzt wurde,  er soll eine energetische Fachplanung durchführen und den Prozess "baubegleiten" sowie dokumentieren. Dazu hat die KfW eine "Muss"-Liste von Dienstleistungen erstellt, die ergänzt wird durch eine "Kann"-Liste.

Alle Honorare bezuschusst die KfW mit 50 % bis zu einem Zuschussbeitrag von 4.000,- €!

  • Wie sind die Anforderungen, wie die Richtlinie?
  • Was ist eine Baubegleitung im Unterschied zur Bauleitung?
  • Was versteht die KfW unter der energetischen Fachplanung?
  • Wie steht diese "energetische Qualitätssicherung" im Haftungs- und Vertragsumfeld von Dienst- und Werkvertragsrecht?
  • Welche Dokumente sollen "gesammelt" werden, wie sehen Baustellenbegehungen gemäß KfW-Vorstellung aus?
  • Wie können Energieberater, Planer und Fachunternehmer dabei gemeinsam für den Kunden vorgehen?

Diese Frage werden inhaltlich bearbeitet und zur Diskussion gestellt.

Andreas Deppe hat etliche dieser KfW-Leistungen durchgeführt und im Rahmen der  "Münsterschen Qualitätssicherung" für Neubauten etliche Erfahrungen machen können und erhoftt sich im Kreise von Sachverständigen, Juristen etc. eine rege Diskussion sowie Erfahrungsaustausch. Denn nicht immer ist klar, was der Fördermittelgeber - hier die KfW - genau will, so dass durch häufiges Richtlinienanpassen, FAQ-Listen etc. ständiges beratungs- und vertragstechnische Anpassen verlangt wird. Hier gilt es zum einen, sicher sauber vertraglich abzusichern und zum anderen den eigentlichen Dienst am Kunden und die eigentliche Idee nicht aus dem Auge zu verlieren.

Wir danken der Kneilmann Hausverwaltung und dem Referenten und freuen uns auf einen spannenden Abend.

Andreas Deppe,
Christian Naber und Rainer Huth
 

Montag 02. März 2015 | Naber, Huth, Referenten: Henrik Tippkemper und Marin Overhaus
Foto: Norsonic

Rückblick Sachverständigenforum am 30.03.2015: Referenten: Henrik Tippkemper und Marin Overhaus; Thema: Schallmessungen zur Qualitätsüberwachung am Bau / Schallschutzausweis

Henrik Tippkemper und Marin Overhaus von Norsonic-Tippkemper referierten mit konkretem Bezug zu den Messgeräten, die bei dem Termin auch im Einsatz erlebt werden konnten.

Foto: Norsonic

Die Münsterländer Sachverständigen und das interessiertes Fachpublikum verfolgten einen spannenden Vortrag zum Sachverständigenforum am 30.03.2015.

Referenten:
Henrik Tippkemper - Norsonic-Tippkemper GmbH - Geschäftsführer
Marin Overhaus von Norsonic-Tippkemper www.norsonic.de

Thema:
Schallmessungen zur Qualitätsüberwachung am Bau / Schallschutzausweis

Schallmessungen am Bau werden nicht nur bei Streitfällen eingesetzt, sie können auch aktiv zur Qualitätssicherung eingeplant werden. Die Deutsche Gesellschaft für Akustik (www.dega-akustik.de) hat einen DEGA-Schallschutzausweis entwickelt, bei dem auch konkrete Messergebnisse einfließen können.

Es wurde erläutert, welche genormten Verfahren bei der Schallmessungen in Frage kommen und die Umsetzung anhand konkreter Meßsysteme vorgestellt. Es war ein Vortrag zum "anfassen".

Die Vorteile der Mehrkanalmessung wurden anschaulich beschrieben. Natürlich gab es auch einen Streifzug durch andere Einsatzgebiete der Messgeräte aus dem Hause Norsonic-Tippkemper. Spannend war die "akustische Kamera".

Für genormte Messungen sind bestimmte Genauigkeiten der Meßsysteme erforderlich. 

Wir danken der Kneilmann Hausverwaltung und den Referenten für den informativen Abend.

Christian Naber und Rainer Huth

[download...]  der Vortragsfolien von Hendrik Tippkemper

Wir danken Herrn Tippkemper für die Bereitstellung.
Das Urheberrecht der Unterlagen liegt bei Herrn Tippkemper. Bei Verwendung und Weitergabe bitte die Genehmigung von Herrn Tippkemper einholen.

Montag 02. März 2015 | Naber, Huth, Referenten: Henrik Tippkemper und Marin Overhaus
Foto: Norsonic

Rückblick Sachverständigenforum am 30.03.2015: Referenten: Henrik Tippkemper und Marin Overhaus; Thema: Schallmessungen zur Qualitätsüberwachung am Bau / Schallschutzausweis

Henrik Tippkemper und Marin Overhaus von Norsonic-Tippkemper referierten mit konkretem Bezug zu den Messgeräten, die bei dem Termin auch im Einsatz erlebt werden konnten.

Foto: Norsonic

Die Münsterländer Sachverständigen und das interessiertes Fachpublikum verfolgten einen spannenden Vortrag zum Sachverständigenforum am 30.03.2015.

Referenten:
Henrik Tippkemper - Norsonic-Tippkemper GmbH - Geschäftsführer
Marin Overhaus von Norsonic-Tippkemper www.norsonic.de

Thema:
Schallmessungen zur Qualitätsüberwachung am Bau / Schallschutzausweis

Schallmessungen am Bau werden nicht nur bei Streitfällen eingesetzt, sie können auch aktiv zur Qualitätssicherung eingeplant werden. Die Deutsche Gesellschaft für Akustik (www.dega-akustik.de) hat einen DEGA-Schallschutzausweis entwickelt, bei dem auch konkrete Messergebnisse einfließen können.

Es wurde erläutert, welche genormten Verfahren bei der Schallmessungen in Frage kommen und die Umsetzung anhand konkreter Meßsysteme vorgestellt. Es war ein Vortrag zum "anfassen".

Die Vorteile der Mehrkanalmessung wurden anschaulich beschrieben. Natürlich gab es auch einen Streifzug durch andere Einsatzgebiete der Messgeräte aus dem Hause Norsonic-Tippkemper. Spannend war die "akustische Kamera".

Für genormte Messungen sind bestimmte Genauigkeiten der Meßsysteme erforderlich. 

Wir danken der Kneilmann Hausverwaltung und den Referenten für den informativen Abend.

Christian Naber und Rainer Huth

[download...]  der Vortragsfolien von Hendrik Tippkemper

Wir danken Herrn Tippkemper für die Bereitstellung.
Das Urheberrecht der Unterlagen liegt bei Herrn Tippkemper. Bei Verwendung und Weitergabe bitte die Genehmigung von Herrn Tippkemper einholen.

Freitag 30. Januar 2015 | Naber, Huth, Referenten: Kartzig/Janert
Grafik: RHEINZINK GmbH & Co. KG

Rückblick Sachverständigenforum am 26.01.2015: Referenten: Kartzig/Janert: Gestaltete, vorgehängte und hinterlüftete Fassadensysteme unter besonderer Berücksichtigung der energetischen und brandschutztechnischen Bestimmungen.

Die Münsterländer Sachverständigen und das interessiertes Fachpublikum verfolgten einen spannenden Vortrag beim Sachverständigenforum. Referenten: Marcus Kartzig und André Janert zum Thema: Gestaltete, vorgehängte und hinterlüftete...

Grafik: RHEINZINK GmbH & Co. KG

Die Münsterländer Sachverständigen und das interessiertes Fachpublikum verfolgten einen spannenden Vortrag beim Sachverständigenforum.

Thema:

Gestaltete, vorgehängte und hinterlüftete Fassadensysteme unter besonderer
Berücksichtigung der energetischen und brandschutztechnischen Bestimmungen.

Wir danken der Kneilmann Hausverwaltung und den Referenten.

Die Folien zum Vortrag finden Sie hier zum Nachlesen. 

Christian Naber und Rainer Huth

[download Vortragsfolien....]

Zu den Referenten:

Den Vortrag von RHEINZINK hält:

Marcus Kartzig
Dipl.-Ing. Architekt
Beratung und Vertrieb
Verkaufsniederlassung Bochum

RHEINZINK GmbH & Co. KG
Vertriebsniederlassung Bochum
Telefon:            +49 234 95978 0
Telefax:            +49 234 95978 20
Mobil:              +49 172 531 8641
Marcus.Kartzig(at)RHEINZINK.de

Den Vortrag von ROCKWOOL hält:

André Janert
Dipl.-Ing.
Sales Business Development
Gebiet Nord West

DEUTSCHE ROCKWOOL
Mineralwoll GmbH & Co. OHG
Rockwool Str. 37-41
45966 Gladbeck
Tel:    +49 2043 408- 408
Fax:    +49 2043 408- 401
Mobil:  +49 173 67 08 666
andre.janert(at)rockwool.de

 

 

 

Donnerstag 22. Januar 2015 | Bauherren Schutz Bund e.V. | RAL

„Vor Wasserschäden schützen“ - Entwässerungstechnik für Haus und Grundstück – Was ist zu beachten?

Zuverlässige Entwässerungssysteme im Haus und auf dem Grundstück sind unabdingbar, um den Wert des Eigenheims dauerhaft zu erhalten, die Gesundheit der Bewohner zu wahren sowie die Umwelt zu schützen. Mehr noch: Die frühzeitige Auseinandersetzung...

Das Problem
Die Haus- und Grundstücksentwässerung wird beim Neubau von vielen Bauherren eher pragmatisch gesehen und in erster Linie als Abwasserentsorgung betrachtet. Dabei sind zuverlässige Entwässerungssysteme im Haus und auf dem Grundstück unabdingbar, um den Wert des Eigenheims dauerhaft zu erhalten, die Gesundheit der Bewohner zu wahren sowie die Umwelt zu schützen. Mehr noch: Die frühzeitige Auseinandersetzung mit dem Thema Entwässerung kann bares Geld sparen.

Wichtig: Hochwertige Materialien und Fachexpertise
Damit das Haus trocken bleibt, sollten Bauherren Abwassersysteme (Abläufe, Rohre, Formstücke usw.) von hoher Qualität verwenden. Ob Gusseisen, Stahl oder vergleichbare Materialien für die Entwässerungstechnik verwendet werden, ist jedem selbst überlassen, solange die Qualität stimmt. Wichtig ist aber auch, dass die Abwassersysteme in und ums Haus den Anforderungen der Immobilie entsprechen und fachgerecht eingebaut und verlegt werden. Es ist deshalb ratsam, dass sich Bauherren von Fachpersonal beraten lassen. Produkte und Dienstleister mit dem RAL Gütezeichen unterliegen regelmäßigen Kontrollen und gelten deshalb als besonders zuverlässig.

Achtung: Undichte Rohre und Abläufe
Schadhafte Rohre und Abläufe stellen eine große Gefahr für ein trockenes Zuhause dar. Sie führen nicht nur zu Wasserschäden, sondern können durch Schimmelbildung auch die Gesundheit der Hausbewohner gefährden. Wasserschäden am Haus können teuer werden. Meist bleibt es nicht nur bei den Kosten für die Beseitigung von feuchten Wänden oder Decken. Oft muss auch beschädigtes Mobiliar ersetzt werden. Deshalb ist es schon beim Hausbau wichtig, dass Bauherren auf hochwertige Abwassersysteme achten und sich professionelle Hilfe für den Einbau holen. Die RAL Gütezeichen Gebäudeentwässerung und Entwässerungstechnik Guss sind für Bauherren ein guter Indikator für besondere Qualität.

Achtung: Starkregen - Bedrohung für Haus und Grundstück
In den letzten Jahren ist Starkregen zu einem immer größeren Problem geworden und hat häufig zu gravierenden Schäden geführt. Starkregen drückt Schmutzwasser durch Rückstau in Haus und Keller. Deshalb ist es zum Schutz der Immobilie wichtig, beim Hausbau darauf zu achten, dass das Grundstück gegen Rückstau abgesichert wird. Auch für das Haus stellt Starkregen eine Bedrohung dar, da insbesondere Flachdächer überflutet und sogar zum Einsturz gebracht werden können. Hiergegen schützen moderne Entwässerungsanlagen mit z. B. Notüberläufen, weil sie überschüssiges Wasser gefahrlos ableiten. Bauherren sollten bei Entwässerungsanlagen unbedingt auf hochwertiges Material achten und sich von Experten beraten lassen, damit die Entwässerung lange und zuverlässig funktioniert, dauerhaft hohen Belastungen standhält und den Jahreszeiten trotzt. Das RAL Gütezeichen Gebäudeentwässerung bietet bei der Auswahl von Produkten und Dienstleistern eine gute Orientierungsmöglichkeit.

Empfehlenswert: Regelmäßige Überprüfung durch Experten
Der Schutz vor Abwässern ist für die Reinhaltung von Boden und Grundwasser sehr wichtig. Deshalb sind Hausbesitzer gesetzlich dazu verpflichtet, in bestimmten zeitlichen Abständen die Dichtheit ihrer Grundstücksentwässerungsanlagen kontrollieren zu lassen. Bauherren kommen ihren künftigen Pflichten als Eigentümer am besten nach, wenn sie ausgewiesene Profis heranziehen. Fachbetriebe mit dem RAL Gütezeichen Grundstücksentwässerung bringen die notwendige Fachkunde und Zuverlässigkeit mit. Sie haben sich verpflichtet, Hauseigentümern beim Schutz ihrer Immobilie vor Wasserschäden zu helfen und leisten mit ihrer Arbeit gleichzeitig einen Beitrag zum Umweltschutz und zum Werterhalt des privaten Eigentums.

Immer beliebter: Mit Regenwasser Geld sparen
Viele Grundstücksbesitzer nutzen bereits Regenwasser als Betriebswasser im Haushalt. Damit schonen sie nicht nur das Grundwasser, sie sparen auch bares Geld. Bis zu 50 Prozent des Wasserbedarfs einer Familie können abgedeckt werden. Ebenso danken die Gartenpflanzen die Bewässerung mit Regenwasser, da viele von ihnen das oft kalkhaltige Leitungswasser nicht vertragen. Damit eine Regenwasseranlage richtig funktioniert, sollten für Planung und Einbau unbedingt Experten zu Rate gezogen werden. Diese kennen sich auch mit den gesetzlichen Auflagen aus, die zu berücksichtigen sind. Bei der Auswahl der Materialien sind Bauherren zudem gut beraten, wenn sie auf das RAL Gütezeichen Regenwassersysteme achten. Dieses steht für Zuverlässigkeit und Langlebigkeit der Produkte, die höchsten Qualitätsansprüchen gerecht werden und regelmäßig auf ihre Hochwertigkeit hin geprüft werden.

Mehr Informationen
Weitere Informationen zum Thema sind auf www.ral-guetezeichen.de zu finden.
 
Wer mehr über Entwässerung wissen will oder sich generell zum Thema Sicherheit im Haus informieren möchte, kann bei RAL Deutsches Institut für Gütesicherung und Kennzeichnung e.V. kostenlos den RAL Ratgeber Sicherheit und Schutz rund ums Haus anfordern.

Kontakt: RAL-Institut(at)RAL.de

Weitere Informationen unter: www.bsb-ev.de
Quelle: Bauherren-Schutzbund e.V.
Einzugsgebiet: Deutschland
Datum: 22.01.2015

Bauherren-Schutzbund e.V.
Kleine Alexanderstraße 9-10
10178 Berlin
Tel. (030)   3 12 80 01
Fax (030) 31 50 72 11
mailto: office(at)bsb-ev.de
www.bsb-ev.de

Freitag 16. Januar 2015 | Rainer Huth
Einsturz eines Giebels infolge Ausschachtungen im Gründungsbereich

Schäden bei Ausschachtungen im Gründungsbereich von Bauwerken

 

Für dieses Thema nicht sensibilisierte Bauherren, Planer, Bauleiter oder ausführende Unternehmen gehen oft zu blauäugig an Ausschachtungen im Gründungsbereich von bestehenden Gebäuden heran.

Einsturz eines Giebels infolge Ausschachtungen im Gründungsbereich

Für dieses Thema nicht sensibilisierte Bauherren, Planer, Bauleiter oder ausführende Unternehmen gehen oft zu blauäugig an Ausschachtungen im Gründungsbereich von bestehenden Gebäuden heran.

Das Foto zeigt den Giebeleinsturz eines noch bewohnten Wohnhauses in Leipzig infolge Gründungsarbeiten. Zum Glück gab es in diesem Fall keine Personenschäden.

Arbeiten, bei denen diese Problematik zu beachten ist, sind zum Beispiel:

  • Grundungsarbeiten neben einem bestehenden Gebäude
  • Tieferlegung der Kellersohle in einem bestehenden Gebäude

Es reicht für Schäden schon aus, wenn auf einer größeren Länge neben einem vorhandenen Fundament Ausschachtungen bis zur Unterkante der Gründung vorgenommen werden. Der Baugrund unter dem vorhandenen Fundament weicht hierbei seitlich in die neue Baugrube aus. Das Fundament setzt sich entsprechend und es kommt zu Schäden an dem bestehenden Gebäude. Fachleute sprechen hier von Grundbruch. In der Folge können, wie in dem rechten Bild ganze Giebel einstürzen.

In der DIN 4123 [1] wird folgendes vorangestellt:

  • Entsprechende Arbeiten dürfen nur von Planern und Baufirmen geplant und ausgeführt werden, die wissen, wie es geht.
  • Unterfangungen bedürfen einer sorgfältigen Planung, Bauleitung und Ausführung
  • Und selbst bei sorgfältigster Ausführung können Schäden und Risse an den zu unterfangenden Gebäuden nicht ausgeschlossen werden.

Gehen Sie bitte an solche Aufgabenstellungen nicht blauäugig heran und binden Sie rechtzeitig geeignete Fachleute ein.

  1. Literaturhinweise:DIN 4123 (2000-09) "Ausschachtungen, Gründungen und Unterfangungen im Bereich bestehender Gebäude"
  2. Kaiser, J.; Rizkallah; "Planungs- und Ausschreibungsfehler bei berkömmlichen Bauwerksunterfangungen" - IFB Institut für Bauforschung e.v. - Informationsreihe Heft 17

Sonntag 11. Mai 2014

Montag, 12.05.2014 -19:00h: 107. Sachverständigentreffen: Dipl.-Ing. Architekt Christoph Thiel: Passivhaustechnik als (ein) Stand der Technik - Erfahrungswerte aus 15 Jahren Planung, Bau und Betrieb

Die Münsterländer Sachverständigen und interessiertes Fachpublikum freuen sich über eine spannenden Abend

mit Dipl.-Ing. Architekt Christoph Thiel (www.architekturbuero-thiel.de)

Die Münsterländer Sachverständigen und interessiertes Fachpublikum freuen sich über eine spannenden Abend mit
Dipl.-Ing. Architekt Christoph Thiel (www.architekturbuero-thiel.de)

zum Thema:

Passivhaustechnik als (ein) Stand der Technik - Erfahrungswerte aus 15 Jahren Planung, Bau und Betrieb

 

Wir treffen uns in den Räumlichkeiten der Stähler Rechtsanwälte
www.staehler-rae.de
Johan-Krane-Weg 10
(nähe Leonardo Campus)
48149 Münster

Wir danken den Stähler Rechtsanwälten.

Termin: Montag, 12.05.2014 - 19:00h

Sonntag 26. Mai 2013 | Rainer Huth
Foto: Faber Betonbodensanierung

Rückblick 102. SV-Treffen: Dr. Loeser: Schaumbeton als innovatives Gründungsmaterial/ Bodenaustauschmaterial und zur Anhebung abgesackter Betonböden, Hohlraumfüllung und Bodenverstärkung

Dipl.-Geol. Dr. Loeser, stellte zum Sachverständigentreffen am 13.05.2013 ein in Deutschland noch weniger bekanntes erfahren zur Anhebung abgesackter Betonböden vor und erläuterte auch andere Anwendungsmöglichkeiten wie zum Beispiel bei de...

Foto: Faber Betonbodensanierung

Dipl.-Geol. Dr. Loeser, stellte zum Sachverständigentreffen am 13.05.2013 in Deutschland noch weniger bekanntes erfahren zur Anhebung abgesackter Betonböden vor und erläuterte auch andere Anwendungsmöglichkeiten wie zum Beispiel bei de Baugrundverbesserung und als Tragschicht im Straßenbau.

Oftmals entstehen im Laufe der Jahre aufgrund weicher Bodenbeschaffenheit und hoher Belastungen Betonbodenabsackungen und Setzungen in Lager- und Fabrikshallen, bei Logistikflächen, in Distributionszentren, in Hafengebieten, Aussenbereichen und im Strassenbau.

Die innovative Schaumbeton-Injektionshebetechnik kann instabile abgesackte Betonböden schnell, kostengünstig und effizient anheben. Alle Hohlräume werden vollständig gefüllt (nicht expandierend) und der gesamte Untergrund wird verstärkt.

Er erläuterte neben den Vorzügen des Verfahrens auch seine Anwendungsgrenzen.

Zum Nachlesen stellte die Fa. Faber Betonbodensanierung freundlicher Weise ein Informationsflyer zur Verfügung.

Rainer Huth

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