Rückblick / Unterlagen zu den Veranstaltungen

Montag 05. November 2012 | Rainer Huth - www.ib-huth.de
Rainer Huth - www.ib-huth.de

Themenabend DIN 1946-6: Ist die Verantwortungsübernahme - dem Mieter zu Lüften - ein für den Vermieter (und für die Planer) tragbares Risiko?

Beim Sachverständigentreffen in Münster erfolgte zur DIN 1946-6:2009-05: "Raumlufttechnik - Teil 6: Lüftung von Wohnungen – Allg...." ein Erfahrungsaustausch. Der Sachverständige Rainer Huth hielt zu dem Thema einen...

Rainer Huth - www.ib-huth.de

Münster, 05.11.2012: Beim Sachverständigentreffen in Münster erfolgte zur

DIN 1946-6:2009-05: Raumlufttechnik - Teil 6: : Lüftung von Wohnungen – Allgemeine Anforderungen, Anforderungen zur Bemessung, Ausführung und Kennzeichnung, Übergabe/Übernahme und Instandhaltung

ein Erfahrungsaustausch. Der Sachverständige Rainer Huth hielt zu dem Thema einen Einführungsvortrag. Hauptkritikpunkt den Rainer Huth an der Norm sieht, ist:

  • das propagiert wird, dass mit ihr ein nutzerunabhängiges Lüften erreicht wird,
  • dies aber zumindest im Teilbereich der Norm, die sich auf die freie Lüftung bezieht, nach Überzeugung von Rainer Huth nicht erreicht wird.

Es erfolgt unter Umständen mit der Anwendung der Norm eine Verschiebung der Verantwortlichkeit für das Lüften, die weder vom Vermieter noch vom Planer getragen werden kann.

In der Konsequenz steht die DIN 1946-6 der weitern energetischen Sanierung im Weg, da das Risiko - dem Mieter zu Lüften - kaum zu tragen ist.

Danach erfolgte eine angeregte Diskussion.

Einhellige Meinung unter den Fachläuten war, dass die DIN 1946-6 derzeit nicht als allgemein anerkannte Regel der Technik angesehen werden kann. Demnächst plant Rainer Huth eine ausführlichere Veröffentlichung zu diesem Thema.

Zunächst sei an dieser Stelle auf kritische Veröffentlichungen anderer Autoren zur DIN 1946-6 verwiesen:

  1. Oster, Bredemeyer: Wird Wohnungslüftung
    Vermietersache? Kritische Anmerkungen zur DIN 1946-6
    »Lüftung von Wohnungen« - Der Bausachverständige 06/2010
    [download ...pdf]
  2. Oster, Bredemeyer: Erwiderung zur Stellungnahme des
    Herrn Westfeld zu unserem Artikel:
    Wird Wohnungslüftung Vermietersache? - Der Bausachverständige 0/2011
    [download....pdf]
  3. Nadler: Lüftungskomponenten nach DIN 1946-6 - TAB 05/2011
    [download....pdf]
  4. Nadler: Wohnungslüftung nach DIN 1946-6:
    Eine kritische Betrachtung
    GG-Vortrag auf der bautec 2012
    [download....pdf]
  5. Nader: DIN 1946-6 – Anerkannte Regel der Technik?
    GI (2011) Heft 6, Seite 28-301
    [download....pdf]

Ich bedanke mich bei o.g. Autoren für die bereitgestellten Artikel. Neben der geplanten eigen Veröffentlichung bin ich auch an weiteren Artikeln -gerne auch von den Verfassern oder/und Verfechtern der DIN 1946-6 - zu diesem Thema interessiert und freue mich auf eine spannende Diskussion.

Rainer Huth
www.ib-huth.de

Rainer Huth ist von der IHK Nord Westfalen öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger für Stahlhochbau und für Schäden an Gebäuden und Inhaber eines Ingenieurbüros in Münster

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Themenabend DIN 1946-6: Ist die Verantwortungsübernahme - dem Mieter zu Lüften - ein für den Vermieter (und für die Planer) tragbares Risiko?

Beim Sachverständigentreffen in Münster erfolgte zur DIN 1946-6:2009-05: "Raumlufttechnik - Teil 6: Lüftung von Wohnungen – Allg...." ein Erfahrungsaustausch. Der Sachverständige Rainer Huth hielt zu dem Thema einen...

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Münster, 05.11.2012: Beim Sachverständigentreffen in Münster erfolgte zur

DIN 1946-6:2009-05: Raumlufttechnik - Teil 6: : Lüftung von Wohnungen – Allgemeine Anforderungen, Anforderungen zur Bemessung, Ausführung und Kennzeichnung, Übergabe/Übernahme und Instandhaltung

ein Erfahrungsaustausch. Der Sachverständige Rainer Huth hielt zu dem Thema einen Einführungsvortrag. Hauptkritikpunkt den Rainer Huth an der Norm sieht, ist:

  • das propagiert wird, dass mit ihr ein nutzerunabhängiges Lüften erreicht wird,
  • dies aber zumindest im Teilbereich der Norm, die sich auf die freie Lüftung bezieht, nach Überzeugung von Rainer Huth nicht erreicht wird.

Es erfolgt unter Umständen mit der Anwendung der Norm eine Verschiebung der Verantwortlichkeit für das Lüften, die weder vom Vermieter noch vom Planer getragen werden kann.

In der Konsequenz steht die DIN 1946-6 der weitern energetischen Sanierung im Weg, da das Risiko - dem Mieter zu Lüften - kaum zu tragen ist.

Danach erfolgte eine angeregte Diskussion.

Einhellige Meinung unter den Fachläuten war, dass die DIN 1946-6 derzeit nicht als allgemein anerkannte Regel der Technik angesehen werden kann. Demnächst plant Rainer Huth eine ausführlichere Veröffentlichung zu diesem Thema.

Zunächst sei an dieser Stelle auf kritische Veröffentlichungen anderer Autoren zur DIN 1946-6 verwiesen:

  1. Oster, Bredemeyer: Wird Wohnungslüftung
    Vermietersache? Kritische Anmerkungen zur DIN 1946-6
    »Lüftung von Wohnungen« - Der Bausachverständige 06/2010
    [download ...pdf]
  2. Oster, Bredemeyer: Erwiderung zur Stellungnahme des
    Herrn Westfeld zu unserem Artikel:
    Wird Wohnungslüftung Vermietersache? - Der Bausachverständige 0/2011
    [download....pdf]
  3. Nadler: Lüftungskomponenten nach DIN 1946-6 - TAB 05/2011
    [download....pdf]
  4. Nadler: Wohnungslüftung nach DIN 1946-6:
    Eine kritische Betrachtung
    GG-Vortrag auf der bautec 2012
    [download....pdf]
  5. Nader: DIN 1946-6 – Anerkannte Regel der Technik?
    GI (2011) Heft 6, Seite 28-301
    [download....pdf]

Ich bedanke mich bei o.g. Autoren für die bereitgestellten Artikel. Neben der geplanten eigen Veröffentlichung bin ich auch an weiteren Artikeln -gerne auch von den Verfassern oder/und Verfechtern der DIN 1946-6 - zu diesem Thema interessiert und freue mich auf eine spannende Diskussion.

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