Bauen - Gebüudetechnik - Sonnenschutz

Dienstag 12. Februar 2013 | Bernhard Osterholt-FH Münster
Grafik: FH-Münster

Programmhinweis: 28.02.2013-10:00h FH Münster-Abt.. Steinfurt: 14. Sanitärtechnisches Symposium

innerhalb des letzten Jahres gab es eine ganze Reihe von normativen Veränderungen im Bereich der Trinkwasser-Installation. Die neuen Normenpakete für die Trinkwasser-Installation, bestehend aus der europäische Normenreihe DIN EN 806 und den...

Grafik: FH-Münster

innerhalb des letzten Jahres gab es eine ganze Reihe von normativen Veränderungen im Bereich der Trinkwasser-Installation. Die neuen Normenpakete für die Trinkwasser-Installation, bestehend aus der europäische Normenreihe DIN EN 806 und den nationalen Ergänzungsnormen der DIN 1988, wurden im letzten Jahr vollständig veröffentlicht. Zusätzlich ergaben sich mit der geänderten Trinkwasserverordnung (TrinkwV) neue Rahmenbedingungen für die Planung und Ausführung von Trinkwasser-Installationen. Zwischenzeitlich hat bereits die zweite Änderung der TrinkwV Gültigkeit erlangt, die gerade einmal ein Jahr nach der ersten Änderung in Kraft getreten ist.

 

Hieraus ergeben sich im Bereich der Trinkwasser-Installation neue Anforderungen an die Planung, den Bau und den Betrieb von Trinkwasser-Installationen. Diese müssen in der täglichen Praxis angewendet werden. Durch die neuen Regelwerke und Verordnungen ergeben sich gerade im Bereich der Gebäudeplanung viele Möglichkeiten und neue Chancen. Oberstes Ziel bleibt jedoch nach wie vor die hohe Qualität unseres Trinkwassers innerhalb von Gebäuden für den Nutzer sicher zu stellen. Im 14. Sanitärtechnischem Symposium werden die Neuerungen in gewohnter Weise durch Experten aus anwendungsorientierter und wissenschaftlicher Sicht dargestellt und diskutiert.

Donnerstag, 28. Februar 2013 -10:00h - Audimax Raim D 250
Gebäudeteil D, Stegerwaldstraße 39, 48565 Steinfurt-Burgsteinfurt

[download Programm als pdf...]

 

Neben den wissenswerten Neuerungen zur zweiten Änderung der TrinkwV werden interessante Praxiserfahrungen aus dem Umgang mit der geänderten TrinkwV vorgestellt. Besonders wird erläutert, wie die geänderte TrinkwV künftig verstanden und umgesetzt werden soll. Im Bereich der Normung wird schwerpunktmäßig auf die neuen nationalen Ergänzungsnormen DIN 1988-200 und DIN 1988-300 eingegangen. Interessante Punkte sind hierbei u. a. die neuen Anforderungen, die das überarbeitete Regelwerk an die Auslegungssoftware stellt und die Auswirkung auf die Planung und Auslegung von Trinkwassererwärmungsanlagen.

Das Symposium richtet sich mit diesem Themenkatalog an ein breites Fachpublikum: an Fachplaner, ausführende Firmen, technisches Personal von großen Liegenschaften, Krankenhäusern, Altenheimen, Bauämtern und Überwachungsbehörden, sowie an Architekten und Wohnungsbaugesellschaften.   Das Sanitärtechnische Symposium "Trinkwasserverordnung und TRWI-Regelwerk" ist von der Ingenieurkammer Bau NRW und von der Architektenkammer  NRW als Fortbildungsveranstaltung anerkannt. Das Symposium beginnt am 28. Februar 2013 um 10 Uhr im Audimax (Raum D 250) der Fachhochschule Münster in Steinfurt.  

Auf der Webseite des Fachbereiches Energie · Gebäude · Umwelt 
https://www.fh-muenster.de/fb4 ) der Fachhochschule Münster finden Sie das Programm zum Download und den Link zur Online-Anmeldung ( https://www.fh-muenster.de/fb4/aktuelles/seminar_symposium_workshop/2013-sani-symposium-anmeldung.php ).  

Anmeldungen zum Symposium sind nur als Online-Anmeldung möglich. Nach erfolgter Online-Anmeldung erhalten sie an die angegebene Mailadresse auch die Anmeldebestätigung.  

Wir würden uns freuen, Sie am 28. Februar anlässlich des Symposiums in Steinfurt begrüssen zu können.   

Mit freundlichen Grüssen
Bernhard Osterholt

Dienstag 12. Februar 2013 | Rainer Huth

Fachartikel in "Haus und Grund" Oktober 2012: Gedanken zur Trinkwasserverordnung 2011 - und ein nicht gehörter Hilferuf

Seit 1. November 2011 galt die erste Änderung der novellierten Trinkwasserverordnung in Kraft – und dennoch kaum bekannt. Doch selbst Experten, die sich ausgiebig mit dem neuen Gesetzeswerk auseinandergesetzt haben, stehen noch vor vielen...

Seit 1. November 2011 galt die erste Änderung der novellierten Trinkwasserverordnung in Kraft – und dennoch kaum bekannt. Doch selbst Experten, die sich ausgiebig mit dem neuen Gesetzeswerk auseinandergesetzt haben, stehen noch vor vielen unlösbaren, offenen Fragen. Grund: Der Gesetzgeber hat es versäumt, klare Regelungen zu schaffen.

77 Prozent der Hauseigentümer kennen die Regelungen der Trinkwasserverordnung 2011 und die damit verbundenen Untersuchungspflichten nicht, so lautet eine Information einer großen Heizkosten-Erfassungsfirma. Betroffen sind unter anderem sogenannte „Großanlagen“ – auch in Mehrfamilienwohnhäusern.

Der Gesetzgeber hat zwar den in der 2. Änderung in 2012 nunmehr den Wortlaut zur Definition einer Großanlage aus dem Arbeitsblatt W551 wörtlich übernommen, aber dabei leider nicht die ungenaue Formulierung der "3-Liter-Regel" klar geregelt.

Zur Lektüre und für die eigenen Meinungsbildung ist hier mein Fachbeitrag in der Zeitschrift Haus und Grund hinterlegt.

Rainer Huth

Haus und Grund 10/2012:
Rainer Huth: Gedanken Trinkwasserverordnung 2011 - und ein Hilferuf

 

 

 

 

 

Montag 28. Januar 2013 | Rainer Huth

Trinkwasserverordung 2012 - Weiterhin offene Frage: Was ist eine Großanlage?

In der 2. Änderung zur Trinkwasserverordnung 2012 wurde im Bezug zur Definition einer Großanlage ein Wortlaut aus dem Arbeitsblatt W551 übernommen, ohne die in dem Arbeitsblatt unklare Definition der "3-Liter-Regel" zu Regeln....

auch mit der 2. Änderung der Trinkwasserverordnung bleibt die entscheidende Frage, was eine Großanlage im Sinne der Verordnung ist, aus meiner Sicht unklar.

Dreh- und Angelpunkt ist das zweite Kriterium im Arbeitsblatt W551 [2]:  

  • < 3 Liter Wasserinhalt zwischen Abgang des Trinkwassererwärmers und der Entnahmestelle

Nach bisheriger (offenbar bis Februar 2012) Lesart zählten die 3 Liter ab Abgang von dem Zirkulationssystem (in dem durch das zirkulierende Wasser die Temperatur immer ausreichend hoch gehalten wird). Das belegt auch das Schreiben des Gesundheitsamtes Halle vom 16.03.2012.

Nach Einführung der Trinkwasserverordnung 2011 kam nun eine Veröffentlichung von Dr. Karin Gerhardy [4] in Umlauf, in der Gerhady eine Begriffsdefinition in DIN EN 806-1:2001-12 [5] zur Zirkulationsleitung heranzog, um zu begründen, dass die Verteilungsleitung (Hauptleitung) des Zirkulationssystems bei der Ermittlung der 3-Liter-Regel hinzuzurechen sei. Das würde bedeuten, dass nunmehr fast alle Mehrfamilienwohnhäuser als „Großanlage" einzustufen wären. Auf diese Veröffentlichung [4] stützt sich nun das zitierte Gesundheitsamt.

In der Trinkwasserverordnung 2011 heißt es

 „... der sonstige Inhaber einer Wasserversorgungsanlage nach § 3 Nummer 2 Buchstabe d oder Buchstabe e, in der sich eine Großanlage zur Trinkwassererwärmung nach der Definition der allgemein anerkannten Regeln der Technik befindet."

Es scheint so, dass der Gesetzgeber die Verordnung ausdrücklich nur auf Großanlagen abstellt.
Er bezieht sich hierbei auf eine Definition in den  allgemein anerkannten Regeln der Technik, lässt aber offen, welche Regeln das genau sind.

In der 2. Änderung zur Trinkwasserverordnung 2012 heißt es nun konkreter:

§ 3, Abs. 12:

 

ist „Großanlage zur Trinkwassererwärmung“ eine Anlage mit

a) Speicher-Trinkwassererwärmer oder zentralem Durchfluss-Trinkwassererwärmer   jeweils mit einem Inhalt von mehr als 400 Litern oder
b) einem Inhalt von mehr als 3 Litern in mindestens einer Rohrleitung zwischen Abgang des Trinkwassererwärmers und Entnahmestelle;

nicht berücksichtigt wird der Inhalt einer Zirkulationsleitung;
entsprechende Anlagen in Ein- und Zweifamilienhäusern zählen nicht zu Großanlagen zur Trinkwassererwärmung."

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Das entspricht genau dem alten Text im Arbeitsblatt W551 des DVGW Deutscher Verein des Gas- und Wasserfaches e.V. Leider stellt der Gesetzgeber hier die entscheidende Frage nicht klar, wie die "3-Liter-Regel" zu verstehen ist, obwohl bekannt war, dass es hier in der Fachwelt gegensätzliche Auffassungen gibt. 

Die Veröffentlichung von Dr. Karin Gerhardy [4] wird nun weiterhin genutzt werden, um quasi jedes Mehrfamilienhaus in die Untersuchungspflicht zu pressen.

Macht die These von Gerhardy [4] aber fachlich Sinn?

Verteilungsleitungen bei Warmwasserspeichern von ca. 300 Liter, die das Wasser zu den Wohnungen bringen sind in der Regel Leitungen mit einem Durchmesser von mind. 22mm und erschließen mind. 3 Wohneinheiten (da 1+2-Familienwohnhäuser ja ausgenommen sind).

3 Liter Wasserinhalt sind bei Ø22mm nach 7,9m erreicht.

Beispiel:

  • 1m Horizontal im Keller
  • 2m Vertikal im Keller
  • 6m Vertikal EG + 1.OG
  • 1m Vertikal im 2.OG

= 10m > 7,9m

Insofern, wäre die 3-Liter-Regel in [1] ein überflüssiges Kriterium, da davon auszugehen ist, dass 3 Liter im Steigestrang unabhängig von der Speichergröße immer überschritten werden. Es liegt die Vermutung nahe, dass dieses Kriterium nicht so wie in [4] dargelegt zu verstehen ist.

Plausibler scheint da die Erklärung, dass die 3-Liter zur Begrenzung der Wassermenge gedacht ist, die nicht durch ein Zirkulationssystem ständig warm gehalten wird.

Es scheint weder vom Gesetzgeber noch vom ursprünglichen Wortlaut des Arbeitsblattes W551 beabsichtigt gewesen zu sein, quasi jedes Mehrfamilienwohnhaus mit erheblichen Kosten als Großanlage einzustufen.

Es bleibt nur zu hoffen, dass der Gesetzgeber hier klare Regeln schafft, die sich am tatsächlichen Gefährdungspotential und nicht an Begriffen orientieren. Leider wurde dies mit der 2. Änderung zur Trinkwasserverordnung 2012 versäumt.

Im Moment muss wohl weiterhin jeder Eigentümer für sich selbst entscheiden, wie er mit der Situation umgeht.

Rainer Huth  

Literatur:

  1. Trinkwasserverordnung 2011
  2. Arbeitsblatt W551 des DVGW Deutscher Verein des Gas- und Wasserfaches e.V
  3. TWIN Nr. 06: Information des DVGW "Durchführung der Probenentnahme zur Untersuchung des Trinkwassers auf Legionellen (ergänzende systematische Untersuchungen von Trinkwasser-Installationen) - das zu der 3-Liter-Regel keine Informationen enthält
  4. Veröffentlichung: Dr. Karin Gerhardy: "Das DVGW-Arbeitsblatt W551 und die 3-Liter-Regel"
  5. DIN EN 806-1:2001-12 "Technische Regel für Trinkwasser-Installationen"

Freitag 25. Januar 2013 | Christine Wiese - WSA

WSA informiert über Baubeginn am Petershafen

Der Bauauftrag ist erteilt, die Detailplanung abgeschlossen. Bis Mai 2014 wird der so genannte Petershafen-Düker nahe der Feuerwache 2 am Albersloher Weg erneuert und an die künftigen Kanalabmessungen angepasst. In einer ersten Bürgerversammlung...

Münster, 25. Januar 2013 – Der Bauauftrag ist erteilt, die Detailplanung abgeschlossen. Bis Mai 2014 wird der so genannte Petershafen-Düker nahe der Feuerwache 2 am Albersloher Weg erneuert und an die künftigen Kanalabmessungen angepasst. In einer ersten Bürgerversammlung informierte das Wasser- und Schifffahrtsamt Rheine (WSA) nun über die anstehenden Bauarbeiten. Zu der Informationsveranstaltung im Stadtwerkegebäude am Hafenplatzkamen Anlieger, Mitglieder der Stadtverwaltung und Medienvertreter.

 

Wie wird der Fußgänger- und Radverkehr über die Theodor-Scheiwe-Straße umgeleitet? Wird die Baustelle so abgesperrt, dass die Bauzäune nicht von Vandalen in den Kanal geworfen werden können? Wohin wird der Kran   der Stadtwerke versetzt, um den Dükerbau vor Ort zu ermöglichen? WSA Projektleiterin Christine Wiese stellte die Bauarbeiten ausführlich vor, im   direkten Gespräch mit den interessierten Anliegern erläuterten WSA-Mitarbeiter am Donnerstagabend dann weitere Planungsdetails. „Dass der Kanalausbau   hier  am Petershafen-Düker startet, ist ideal“, erklärte Wiese. „So können   wir Erfahrungen mit den tatsächlichen Lärmimmissionen und Erschütterungen   machen und  diese für künftige Baustellen berücksichtigen.“

Sobald der gefrorene Boden es zulässt, wird die Firma Johann Bunte die Baustelle einrichten. In den folgenden Monaten errichtet das Bauunternehmenden neuen Düker, die Ein- und Auslaufbauwerke sowie die Anschlussrohre am westlichen und östlichen Kanalufer. Schon im Dezember 2013 soll dann der neue Petershafen-Düker etwa 24 Meter Richtung Stadthafen versetzt in Betrieb genommen werden. Bis Mai 2014 wird schließlich der bestehende Düker abgebrochen und die Baustelle geräumt.

Alle Informationen über den Neubau des Petershafen-Dükers sind in einem Flyer aufgeführt, der auch weiterhin in der Schaustelle Kanal an der Schleuse Münster sowie im Stadthaus 3 am Albersloher Weg 33 ausliegt. Bei weiteren Fragen und Rückmeldungen über vor Ort auftretenden Lärm oder Erschütterungen stehen die projektverantwortlichen Mitarbeiter des Wasser- und Schifffahrtsamts Rheine (WSA) unter 05971/916-0 zur Verfügung. 

Foto: WSA

Freitag 25. Januar 2013 | Rainer Huth

Musikhalle / Kultur- und Kongresshalle - eine vertane Chance

Gewisse Projekte polarisieren in Münster. Auf der einen Seite unglaubliches jahrzehntelanges bürgerliches Engagement für eine Musikhalle - mit Ideen, Konzepten und erheblichen Spenden, Unterstützung des Landes und auf der anderen Seite eine...

Gewisse Projekte polarisieren in Münster. Auf der einen Seite unglaubliches jahrzehntelanges bürgerliches Engagement für eine Musikhalle - mit Ideen, Konzepten und erheblichen Spenden, Unterstützung des Landes und auf der anderen Seite eine letztlich erfolgreiche Verhinderungsbewegung.

Münster-baut-neu.de hatte sich seinerzeit für eine Musikhalle eingesetzt. An dieser Stelle möchte ich in nächster Zeit mit dem jetzigen Abstand noch einmal Resümee ziehen.

Rainer Huth

Foto: Die im Krieg zerstörte alte Stadthalle von Münster; Foto: Verein Musikhalle

 

Freitag 25. Januar 2013 | Rainer Huth
Foto: Rainer Huth

Markisennebel - Schon an den Sommer denken ?!

Gibt es ein Wetter, mit dem man zufrieden sein kann? Ich möchte schon mal eine Anregung für die heißen Sommertage geben - Eine Markisen - Nebelanlage.

Foto: Rainer Huth

Gibt es ein Wetter, mit dem man zufrieden sein kann? Ich möchte schon mal eine Anregung für die heißen Sommertage geben - Eine Markisen - Nebelanlage. 

Ein drückend heißer Tag in Siena auf dem Piaza del Campo und dennoch lässt es sich auf den Terrassen der Glas-Bier-Geschäfte gut aushalten. Nicht nur das gereichte Bier verschafft eine Erfrischung.

Von Zeit zu Zeit werden über Düsen winzig kleine Wassertropfen versprüht. Dieser künstliche Markisennebel schafft eine angenehme Abkühlung. Eine Einrichtung, die sicher auf der er einen oder anderen ToDo-Liste für den Sommer stehen könnte.

Welche technische Regeln werden hierzu in Deutschland wohl zu beachten sein...?

Rainer Huth

Detail: Düse zur Nebelerzeugung in Aktion

Donnerstag 24. Januar 2013 | Rainer Huth

Guadeloupe - Barrierefreier Regenwald

Über die Sinnhaftigkeit, den Dschungel rollstuhlgerecht auszubauen, kann man sich sicher trefflich streiten.

Über die Sinnhaftigkeit, den Dschungel rollstuhlgerecht auszubauen, kann man sich sicher trefflich streiten. Auf der französischen Karibik-Insel Guadeloupe finden sich an vielen Stellen verstärkt touristisch ausgebaute Sehenswürdigkeiten. Oft sind diese dann auch behindertengerecht ausgebaut und die EU-Flaggen und Hinweise auf verbaute EU-Fördergelder sind dann meist auch nicht weit.

Zum einen ist es schon befremdend, wenn der Dschungel barrierefrei gestaltet wird - aber es bietet darauf angewiesenen Menschen auch die Möglichkeit, ein Stück weit  diese Natur zu erleben. Zum Glück ist der Weg nicht allzu lang und es gibt auf Guadeloupe durchaus Wanderwege, die naturbelassener sind.

Rainer Huth