Ideen-Forum - Bauteile - Balkone / Geländer

Montag 05. November 2012 | Rainer Huth - www.ib-huth.de
Rainer Huth - www.ib-huth.de

Themenabend DIN 1946-6: Ist die Verantwortungsübernahme - dem Mieter zu Lüften - ein für den Vermieter (und für die Planer) tragbares Risiko?

Beim Sachverständigentreffen in Münster erfolgte zur DIN 1946-6:2009-05: "Raumlufttechnik - Teil 6: Lüftung von Wohnungen – Allg...." ein Erfahrungsaustausch. Der Sachverständige Rainer Huth hielt zu dem Thema einen...

Rainer Huth - www.ib-huth.de

Münster, 05.11.2012: Beim Sachverständigentreffen in Münster erfolgte zur

DIN 1946-6:2009-05: Raumlufttechnik - Teil 6: : Lüftung von Wohnungen – Allgemeine Anforderungen, Anforderungen zur Bemessung, Ausführung und Kennzeichnung, Übergabe/Übernahme und Instandhaltung

ein Erfahrungsaustausch. Der Sachverständige Rainer Huth hielt zu dem Thema einen Einführungsvortrag. Hauptkritikpunkt den Rainer Huth an der Norm sieht, ist:

  • das propagiert wird, dass mit ihr ein nutzerunabhängiges Lüften erreicht wird,
  • dies aber zumindest im Teilbereich der Norm, die sich auf die freie Lüftung bezieht, nach Überzeugung von Rainer Huth nicht erreicht wird.

Es erfolgt unter Umständen mit der Anwendung der Norm eine Verschiebung der Verantwortlichkeit für das Lüften, die weder vom Vermieter noch vom Planer getragen werden kann.

In der Konsequenz steht die DIN 1946-6 der weitern energetischen Sanierung im Weg, da das Risiko - dem Mieter zu Lüften - kaum zu tragen ist.

Danach erfolgte eine angeregte Diskussion.

Einhellige Meinung unter den Fachläuten war, dass die DIN 1946-6 derzeit nicht als allgemein anerkannte Regel der Technik angesehen werden kann. Demnächst plant Rainer Huth eine ausführlichere Veröffentlichung zu diesem Thema.

Zunächst sei an dieser Stelle auf kritische Veröffentlichungen anderer Autoren zur DIN 1946-6 verwiesen:

  1. Oster, Bredemeyer: Wird Wohnungslüftung
    Vermietersache? Kritische Anmerkungen zur DIN 1946-6
    »Lüftung von Wohnungen« - Der Bausachverständige 06/2010
    [download ...pdf]
  2. Oster, Bredemeyer: Erwiderung zur Stellungnahme des
    Herrn Westfeld zu unserem Artikel:
    Wird Wohnungslüftung Vermietersache? - Der Bausachverständige 0/2011
    [download....pdf]
  3. Nadler: Lüftungskomponenten nach DIN 1946-6 - TAB 05/2011
    [download....pdf]
  4. Nadler: Wohnungslüftung nach DIN 1946-6:
    Eine kritische Betrachtung
    GG-Vortrag auf der bautec 2012
    [download....pdf]
  5. Nader: DIN 1946-6 – Anerkannte Regel der Technik?
    GI (2011) Heft 6, Seite 28-301
    [download....pdf]

Ich bedanke mich bei o.g. Autoren für die bereitgestellten Artikel. Neben der geplanten eigen Veröffentlichung bin ich auch an weiteren Artikeln -gerne auch von den Verfassern oder/und Verfechtern der DIN 1946-6 - zu diesem Thema interessiert und freue mich auf eine spannende Diskussion.

Rainer Huth
www.ib-huth.de

Rainer Huth ist von der IHK Nord Westfalen öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger für Stahlhochbau und für Schäden an Gebäuden und Inhaber eines Ingenieurbüros in Münster

Montag 05. November 2012 | Rainer Huth - www.ib-huth.de
Rainer Huth - www.ib-huth.de

Themenabend DIN 1946-6: Ist die Verantwortungsübernahme - dem Mieter zu Lüften - ein für den Vermieter (und für die Planer) tragbares Risiko?

Beim Sachverständigentreffen in Münster erfolgte zur DIN 1946-6:2009-05: "Raumlufttechnik - Teil 6: Lüftung von Wohnungen – Allg...." ein Erfahrungsaustausch. Der Sachverständige Rainer Huth hielt zu dem Thema einen...

Rainer Huth - www.ib-huth.de

Münster, 05.11.2012: Beim Sachverständigentreffen in Münster erfolgte zur

DIN 1946-6:2009-05: Raumlufttechnik - Teil 6: : Lüftung von Wohnungen – Allgemeine Anforderungen, Anforderungen zur Bemessung, Ausführung und Kennzeichnung, Übergabe/Übernahme und Instandhaltung

ein Erfahrungsaustausch. Der Sachverständige Rainer Huth hielt zu dem Thema einen Einführungsvortrag. Hauptkritikpunkt den Rainer Huth an der Norm sieht, ist:

  • das propagiert wird, dass mit ihr ein nutzerunabhängiges Lüften erreicht wird,
  • dies aber zumindest im Teilbereich der Norm, die sich auf die freie Lüftung bezieht, nach Überzeugung von Rainer Huth nicht erreicht wird.

Es erfolgt unter Umständen mit der Anwendung der Norm eine Verschiebung der Verantwortlichkeit für das Lüften, die weder vom Vermieter noch vom Planer getragen werden kann.

In der Konsequenz steht die DIN 1946-6 der weitern energetischen Sanierung im Weg, da das Risiko - dem Mieter zu Lüften - kaum zu tragen ist.

Danach erfolgte eine angeregte Diskussion.

Einhellige Meinung unter den Fachläuten war, dass die DIN 1946-6 derzeit nicht als allgemein anerkannte Regel der Technik angesehen werden kann. Demnächst plant Rainer Huth eine ausführlichere Veröffentlichung zu diesem Thema.

Zunächst sei an dieser Stelle auf kritische Veröffentlichungen anderer Autoren zur DIN 1946-6 verwiesen:

  1. Oster, Bredemeyer: Wird Wohnungslüftung
    Vermietersache? Kritische Anmerkungen zur DIN 1946-6
    »Lüftung von Wohnungen« - Der Bausachverständige 06/2010
    [download ...pdf]
  2. Oster, Bredemeyer: Erwiderung zur Stellungnahme des
    Herrn Westfeld zu unserem Artikel:
    Wird Wohnungslüftung Vermietersache? - Der Bausachverständige 0/2011
    [download....pdf]
  3. Nadler: Lüftungskomponenten nach DIN 1946-6 - TAB 05/2011
    [download....pdf]
  4. Nadler: Wohnungslüftung nach DIN 1946-6:
    Eine kritische Betrachtung
    GG-Vortrag auf der bautec 2012
    [download....pdf]
  5. Nader: DIN 1946-6 – Anerkannte Regel der Technik?
    GI (2011) Heft 6, Seite 28-301
    [download....pdf]

Ich bedanke mich bei o.g. Autoren für die bereitgestellten Artikel. Neben der geplanten eigen Veröffentlichung bin ich auch an weiteren Artikeln -gerne auch von den Verfassern oder/und Verfechtern der DIN 1946-6 - zu diesem Thema interessiert und freue mich auf eine spannende Diskussion.

Rainer Huth
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Rainer Huth ist von der IHK Nord Westfalen öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger für Stahlhochbau und für Schäden an Gebäuden und Inhaber eines Ingenieurbüros in Münster

Sonntag 21. Oktober 2012 | Rainer Huth

Trinkwasserverordung 2011 - Warum die Veröffentlichung von Dr. Karin Gerhardy: "Das DVGW-Arbeitsblatt W551 und die 3-Liter-Regel" keine allgemein anerkannte Regel der Technik sein kann

Hauseigentümer müssen bei bestimmten Anlagen jährlich das Trinkwasser auf Gesundheitskeime untersuchen lassen und haben eine Anzeigepflicht beim Gesundheitsamt. Welche Anlagen betroffen sind, regelt die Richtlinie leider nicht. Sie verweist nur...

Erste Verordnung zur Änderung der Trinkwasserverordnung vom 03. Mai 2011

21.10.2012: Münster-baut-neu.de berichtete schon mehrfach über die Trinkwasserverordung und die nach wie vor unklaren Verhältnisse für Trinkwasseranlagen in normalen Mehrfamilienhäusern mit einem Warmwasserspeicher < 400 Liter.

Dreh- und Angelpunkt ist das zweite Kriterium im Arbeitsblatt W551 [2]:  

  • < 3 Liter Wasserinhalt zwischen Abgang des Trinkwassererwärmers und der Entnahmestelle

Nach bisheriger (offenbar bis Februar 2012) Lesart zählten die 3 Liter ab Abgang von dem Zirkulationssystem (in dem durch das zirkulierende Wasser die Temperatur immer ausreichend hoch gehalten wird). Das belegt auch das Schreiben des Gesundheitsamtes Halle vom 16.03.2012.

Nach Einführung der Trinkwasserverordnung 2011 kam nun eine Veröffentlichung von Dr. Karin Gerhardy [4] in Umlauf, in der Gerhady eine Begriffsdefinition in DIN EN 806-1:2001-12 [5] zur Zirkulationsleitung heranzog, um zu begründen, dass die Verteilungsleitung (Hauptleitung) des Zirkulationssystems bei der Ermittlung der 3-Liter-Regel hinzuzurechen sei. Das würde bedeuten, dass nunmehr fast alle Mehrfamilienwohnhäuser als „Großanlage" einzustufen wären. Auf diese Veröffentlichung [4] stützt sich nun das zitierte Gesundheitsamt.

In der Trinkwasserverordnung heißt es

 „... der sonstige Inhaber einer Wasserversorgungsanlage nach § 3 Nummer 2 Buchstabe d oder Buchstabe e, in der sich eine Großanlage zur Trinkwassererwärmung nach der Definition der allgemein anerkannten Regeln der Technik befindet."

Es scheint so, dass der Gesetzgeber die Verordnung ausdrücklich nur auf Großanlagen abstellt.
Er bezieht sich hierbei auf eine Definition in den  allgemein anerkannten Regeln der Technik, lässt aber offen, welche Regeln das genau sind.

Die Veröffentlichung von Dr. Karin Gerhardy [4] kann schon deshalb keine allgemein anerkannte Regel der Technik sein, da sie sich in der Praxis noch nicht bewährt hat, was eine der Voraussetzungen für eine allgemein anerkannte Regel der Technik ist.

Macht die These von Gerhardy [4] aber auch fachlich Sinn?

Verteilungsleitungen bei Warmwasserspeichern von ca. 300 Liter, die das Wasser zu den Wohnungen bringen sind in der Regel Leitungen mit einem Durchmesser von mind. 22mm und erschließen mind. 3 Wohneinheiten (da 1+2-Familienwohnhäuser ja ausgenommen sind).

3 Liter Wasserinhalt sind bei Ø22mm nach 7,9m erreicht.

Beispiel:

  • 1m Horizontal im Keller
  • 2m Vertikal im Keller
  • 6m Vertikal EG + 1.OG
  • 1m Vertikal im 2.OG

= 10m > 7,9m

Insofern, wäre die 3-Liter-Regel in [1] ein überflüssiges Kriterium, da davon auszugehen ist, dass 3 Liter im Steigestrang unabhängig von der Speichergröße immer überschritten werden. Es liegt die Vermutung nahe, dass dieses Kriterium nicht so wie in [4] dargelegt zu verstehen ist.

Plausibler scheint da die Erklärung, dass die 3-Liter zur Bergrenzung der Wassermenge gedacht ist, die nicht durch ein Zirkulationssystem ständig warm gehalten wird.

Es scheint werder vom Gesetzgeber noch vom ursprünglichen Wortlaut des Arbeitsblattes W551 beabsichtigt gewesen zu sein, quasi jedes Mehrfamilienwohnhaus mit erheblichen Kosten als Großanlage einzustufen.

Es bleibt nur zu hoffen, dass der Gesetzgeber mit der angedachten Novelle der Trinkwasserverordnung hier klare Regeln schafft, die sich am tatsächlichen Gefährdungspotential und nicht an Begriffen orientieren.

Bis dahin sollte der Gesetzgeber die bald anstehende Umsetzungspflicht für normale Mehrfamilienwohnhäuser mit Warmwasserspeicher <400 Liter aussetzen, da nicht einmal die IHK unabhängige Sachverständige benennen kann, die den Eigentümern definitiv und verbindlich Auskunft darüber geben können, ob ein Gebäude unter die Verordnung fällt oder nicht.

Im Moment muss wohl jeder Eigentümer für sich selbst entscheiden, wie er mit der Situation umgeht.

Rainer Huth  

Literatur:

  1. Trinkwasserverordnung 2011
  2. Arbeitsblatt W551 des DVGW Deutscher Verein des Gas- und Wasserfaches e.V
  3. TWIN Nr. 06: Information des DVGW "Durchführung der Probenentnahme zur Untersuchung des Trinkwassers auf Legionellen (ergänzende systematische Untersuchungen von Trinkwasser-Installationen) - das zu der 3-Liter-Regel keine Informationen enthält
  4. Veröffentlichung: Dr. Karin Gerhardy: "Das DVGW-Arbeitsblatt W551 und die 3-Liter-Regel"
  5. DIN EN 806-1:2001-12 "Technische Regel für Trinkwasser-Installationen"

P.S.: Auch die Definition einer Großanlage in der zweiten Änderung zur   Trinkwasserverordnung ist leider nicht eindeutig geklärt.

Donnerstag 06. Oktober 2011

Bezirksvertretung Münster-Hiltrup möchte mehr Spielplätze erhalten

Am 06.10.2011 tagte die Bezirksvertretung Münster-Hiltrup. Die Volksvertreter kamen zu dem Entschluss, dass in Münster Hiltrup mehr öffentliche Kindersspielplätze erhalten werden sollten.

Am 06.10.2011  tagte die Bezirksvertretung Münster-Hiltrup. Die Volksvertreter kamen zu dem Entschluss, dass in Münster Hiltrup mehr öffentliche Kindersspielplätze erhalten werden sollten.

Verständlicher Weise kann die Verwaltung für Ratsvorlagen nur eine bergrenzte Zeit aufwenden. So erfassen Vorlagen ggf. nicht immer alle Aspekte. Deshalb suchten die Volksvertreter den Kontakt zu den Bürgern und machten sich selbst vor Ort ein Bild. Zu der Anhörung und auf Nachfrage bei der Verwaltung wurden folgende Aspekte für die Entscheidung herausgearbeitet:

  • Die Einwohnerzahlen für die Ratsvorlage stammen aus 2009

  • Die Volksvertreter äußerten das Problem, dass es schwierig sei, die konkreten Kinderzahlen zu erfassen und sind daher froh über die Resonanz der Bürger

  • Zu den Kinderspielplätzen in Hiltrup gehören viele Grünflächen - Die tatsächliche Spielplatzfläche ist meist deutlich kleiner, was zu einer nur augenscheinlich guten Versorgung führt.
    Beispiel Pappelweg:
    Sandfläche ca. 12,5m x 22,5m = ca. 281m² in Ratsvorlage: 769m²
    Die Versorgung würde sich von 117% auf 117 x 281/769 = 42,8% reduzieren

    Einsparpotential nur: 281m² x 1,71€/m² = 480,51 € statt 1.315 €
    (je nach dem wie man mit den Zahlen umgeht)

  • "Der Rückbau der Spielflächen ist in der jetzigen Phase nicht im einzelnen kalkuliert. Hierfür sind die unterschiedlichen Flächengrößen der Sandflächen und die unterschiedliche Ausstattung, einschl. Fundamente zu berücksichtigen." so Frau Oldenbüttel, Stadt Münster

  • Die Umwandlung der Sand in Rasenflächen kann nicht 1:1 erfolgen, da diese Umwandlung Auswirkung auf die "soziale Kontolle" hat. Hier sind je nach Spielplatz weitere Maßnahmen erforderlich, deren Kosten bisher nicht erfasst sind.

Bei dem relativ geringem Einsparpotential und den relativ hohen Umbaukosten begrüßen es die Anwohner, dass insbesondere die Spielplätze nun doch erhalten werden sollen, wo sich das Kinderaufkommen im Einzugsgebiet in den letzten Jahren deutlich erhöht hat.

Rainer Huth

www.muenster-baut-neu.de

» Siehe auch: "LivCom-Award 2004 vs. Rückbau öffentlicher Spielplätze 2011 - Entscheidungsgrundlagen hinterfragt"

Dienstag 30. September 2008 | Rainer Huth

Kreditkartenakzeptanz - Eine Idee für Münster?

Münster, 30.07.2008: Besonders nach einem Frankreichurlaub fällt einem auf, wie wenig Geschäfte in Münster Kreditkarten akzeptieren.

 

Münster, 30.07.2008: Besonders nach einem Frankreichurlaub fällt einem auf, wie wenig Geschäfte in Münster Kreditkarten akzeptieren. 

Wäre eine größere Selbstverständlichkeit der Akzeptanz der gängigen Kreditkarten nicht ein Stück weit mehr Gastfreundlichkeit. Auch wenn man selbst Ausweichmöglichkeiten hat, kann das bei unseren Gästen, die als Touristen kommen, anders aussehen, was nichts mit deren Bonität zu tun hat.

Man kann dies sicher als freie Unternehmer-Entscheidung sehen, aber....

Ihr Rainer Huth 

P.S. 10.09.2008: Die jüngsten Bemühungen des Stadtmarketing in Richtung Kreditkartenakzeptanz geben jedoch Hoffnung,  daß diese Anregung aufgegriffen wird. 01/2013: So wirklich besser ist es aber leider noch nicht geworden...

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