Ideen-Forum - Bauteile - Dächer

Dienstag 15. Januar 2013 | Dirk Ackermann - Rathscheck Schiefer
Foto: Rathscheck Schiefer

Designobjekt und Energiewunder: Vom Siedlungshaus zum Schiefer-Schmuckstück - Neues Wohnen in alten Mauern

Grevenbroich/Mayen 10.01.2013: - Steigende Grundstückspreise machen die Sanierung alter Bausubstanz immer attraktiver. Wie aus einem einfachen Siedlungshaus der 40er Jahre ein schickes wie bezahlbares Designerobjekt entstand, zeigt ein...

Foto: Rathscheck Schiefer

Grevenbroich/Mayen 10.01.2013: - Steigende Grundstückspreise machen die Sanierung alter Bausubstanz immer attraktiver. Wie aus einem einfachen Siedlungshaus der 40er Jahre ein schickes wie bezahlbares Designerobjekt entstand, zeigt ein Musterbeispiel aus Grevenbroich: Über die alte Hülle wurde als zweite Haut eine wärmedämmende Schieferhaube gestülpt.

Modern und monolithisch, schick und zeitlos - auch so kann ein ehemaliger Sanierungsfall aussehen. Denn kaum jemand vermutet hinter der eleganten Schieferfassade ein 70 Jahre altes Siedlungshaus: Vor den Toren Düsseldorfs zeigt Architekt Jon Patrick Böcker, wie mit vielen guten Ideen aus einer schmucklosen Nachkriegsimmobilie ein bezahlbares Design-Objekt entstehen kann.

Dabei hat das Ehepaar in Ankauf, Ausbau und Kernrenovierung eines günstig erworbenen Altbaus in stadtnaher Wohnlage von Grevenbroich weniger Geld gesteckt, als in einen vergleichbaren Neubau. Die Außenmauern blieben stehen, das Innenleben wurde entkernt und die Wohnfläche geschickt durch zwei kubische Anbauten vergrößert. Clou des Hauses ist die von der Bodenplatte bis zum First durchgehende Schieferbekleidung. Hinter der symmetrischen Deckung mit modernen Rechteck-Platten verbirgt sich eine hocheffektive Wärmedämmung. In Kombination mit Lärchenholz für die neuen Anbauten entstand hinter der zeitlos-eleganten blaugrau schimmernden Fassade ein moderner Wohntraum auf 148 Quadratmetern.

Der Naturstein Schiefer - entstanden vor Millionen Jahren - wird schon seit Jahrhunderten als witterungs- wie alterungsbeständige Dachdeckung eingesetzt, aber erst in den vergangenen Jahrzehnten von der modernen Architektur wiederentdeckt. Das Naturprodukt erlebt seine Renaissance dabei sowohl in der Sanierung historischer Dächer als auch - durch moderne Formate und innovative Befestigungstechniken - bei Neubauten und an Fassaden.

Rathscheck Schiefer, Dirk Ackermann

Foto: Rathscheck Schiefer

 

 

 

 

Dienstag 15. Januar 2013
Grafik: Fraunhofer IRB-Verlag

Fachbuchvorstellung: Dieter Ansorge: Dachdeckungs-, Dachabdichtungs- und Klempnerarbeiten

Bilder sagen oft mehr als Worte. Neben Einführenden Grundlagen vermittelt das Buch vor allem mit anschaulichen Bildern von Fallbeispielen „Unschärfen“ in der Planung und Ausführung von Dachdeckungs-, Dachabdichtungs- und Klempnerarbeiten. Schäden...

Grafik: Fraunhofer IRB-Verlag

Dieter Ansorge
Dachdeckungs-, Dachabdichtungs- und Klempnerarbeiten
Reihe: Pfusch am Bau, Band 2
3., überarb. u. erw. Aufl.

Bilder sagen oft mehr als Worte. Neben Einführenden Grundlagen vermittelt das Buch vor allem mit anschaulichen Bildern von Fallbeispielen „Unschärfen“ in der Planung und Ausführung von Dachdeckungs-, Dachabdichtungs- und Klempnerarbeiten. Schäden und Streitfälle können vermieden werden, wenn die wichtigsten Regeln bei Planung, Vergabe, Ausführung und Prüfung beachtet werden. Der Autor geht auch auf Schäden ein, die bei der Installation von Solar- und Photovoltaikanlagen entstehen können. Im 3. Kapitel werden auch Hinweise gegeben, wie „Pfusch am Bau“ vermieden werden können.

 

Dieter Ansorge
Dachdeckungs-, Dachabdichtungs- und Klempnerarbeiten
Reihe: Pfusch am Bau, Band 2
3., überarb. u. erw. Aufl. 2012,
320 S., 350 meist farb. Abb., zahlr. Detailzeichnungen u. Tab., Kartoniert
ca. 32,00 €
Fraunhofer IRB Verlag
ISBN 978-3-8167-8486-9

Autoreninfo:

Dieter Ansorge, Jahrgang 1941; nach Ausbildung zum Stahlbetonbauer Studium des Bauingenieurwesens an der Staatlichen Ingenieurschule Holzminden und Architektur an der FH Holzminden; seit 1970 freiberuflich tätig als Architekt und Bauingenieur; seit 1976 Freier Sachverständiger für Sicherung und Erneuerung historischer Bauten und Schäden an Gebäuden; seit 1996 Mitarbeit in der WTA; Seminar- und Lehrtätigkeiten; Autor diverser Fachveröffentlichungen

Dienstag 15. Januar 2013
Grafik: Fraunhofer IRB Verlag

Fachbuchvorstellung: Richter: Gewährleistung einer guten Raumluftqualität bei weiterer Senkung der Lüftungswärmeverluste

Aktuelle Diskussionen über Wohnraumlüftung, Notwendigkeit von Lüftungskonzepten, kritische Auseinandersetzung mit der DIN 1946-6: 2009-05: „Raumlufttechnik – Teil 6: Lüftung von Wohnungen – Allgemeine Anforderungen, Anforderungen zur Bemessung,...

Grafik: Fraunhofer IRB Verlag

Bauforschung - Fraunhofer IRB Verlag
Prof. Dr.-Ing. habl. Wolfgang Richter u.a. 
Gewährleistung einer guten Raumluftqualität bei weiterer Senkung der Lüftungswärmeverluste
1999, T2914

Aktuelle Diskussionen über Wohnraumlüftung, Notwendigkeit von Lüftungskonzepten, kritische Auseinandersetzung mit der DIN 1946-6: 2009-05: „Raumlufttechnik – Teil 6: Lüftung von Wohnungen –  Allgemeine Anforderungen, Anforderungen zur Bemessung, Ausführung und Kennzeichnung, Übergabe/Übernahme und Instandhaltung“ zitieren immer wieder diesen Forschungsbericht. Zur unabhängigen Meinungsbildung zur aktuellen DIN 1946-6: 2009-05 empfiehlt sich das Studium dieses Werkes.

Zur Schadensvermeidung gibt die Studie Empfehlungen hinsichtlich der Wohnungslüftung und vor allem zum notwendigen Mindestluftwechsel. Dieser wird als feuchterelevante Lufterneuerung definiert, die erforderlich ist, um insbesondere Schimmelpilzbildung bei angemessenem Wohnverhalten zu vermeiden. Aus wirtschaftlichen und energetischen Gründen wird der Wohnungsluftwechsel nicht gemäß dem Maximum wohnbereichstypischer Schadstoffe festgelegt, sondern orientiert sich an der Vermeidung der Schimmelpilzbildung. Die Werte des Mindestluftwechsels werden von einer schimmelpilzkritischen Temperatur abgeleitet, die sich an kritischen Oberflächenfeuchten orientiert. Bemerkenswert ist das Resultat des schimmelpilzbedingten erforderlichen Mindestluftwechsels in Aufenthaltsräumen, der in dem Forschungsbericht  zwischen 0,15 und 0,7 pro Stunde angegeben wird.

Wolfgang Richter, Thomas Hartmann, Andre Kremonke, Dirk Reichel
TU Dresden, Institut für Thermodynamik und Technische Gebäudeausrüstung Gewährleistung einer guten Raumluftqualität bei weiterer Senkung der Lüftungswärmeverluste
1999, 114 S., Abb.,Tab.,Lit., Best.-Nr. T 2914 (Kopie des Manuskripts)
ca. 32,00 € bzw. ca. 16,00€ als druckbare pdf
Fraunhofer IRB Verlag
ISBN 978-3-8167-5724-5

Dienstag 15. Januar 2013
Grafik: Springer-Verlag

C. Petersen: Stahlbau

Ein Standard-Werk ist zurück. Wohl kaum ein Bauingenieur aus dem konstruktiven Ingenieurbau kam an dem Vorgänger vorbei, auch wenn das damalige Layout sagen wir mal gewöhnungsbedürftig war. Erfreulicher Weise wurde das Layout deutlich in seiner...

Grafik: Springer-Verlag

C. Petersen
Stahlbau
Grundlagen der Berechnung und bauliche Ausbildung von Stahlbauten
4., vollständig überarbeitete Auflage 2013

Ein Standard-Werk ist zurück. Wohl kaum ein Bauingenieur aus dem konstruktiven Ingenieurbau kam an dem Vorgänger vorbei, auch wenn das damalige Layout sagen wir mal gewöhnungsbedürftig war. Erfreulicher Weise wurde das Layout deutlich in seiner Lesbarkeit und Gestaltung verbessert, so dass man sich nun ohne Einschränkungen dem Inhalt widmen kann.

Theorie und Konstruktion der wichtigsten Bereiche der Stahlbautechnik werden von den Grundlagen her entwickelt und durch viele Beispiele praxisbezogen erläutert. Das Buch ist aus Vorlesungen im Grund- und Vertiefungsstudium des Bauingenieurwesens entstanden. Der Inhalt wird zum Teil systematisch, zum Teil exemplarisch dargestellt. Für Konstrukteure und Statiker in den technischen Büros, der Beratenden Ingenieure und der Prüfämter enthält das Buch aufbereitete Berechnungsverfahren und Konstruktionsvorschläge in großer Zahl. Der Inhalt: Werkstoff Stahl/Werkstoffeigenschaften/Werkstoffprüfung – Elastostatischer Festigkeitsnachweis – Elastostatische Berechnung der Stabtragwerke – Plastostatische Berechnung der Stabtragwerke – Stabilitätsnachweise (Knicken - Kippen - Beulen) – Verbindungstechnik I: Schweißverbindungen – Verbindungstechnik II: Schrauben- undVerbindungstechnik IV: Sondertechniken – Ausgewählte Kapitel aus dem Stahlhochbau – Stahlleichtbau – Seile und Seilwerke – Türme und Maste – Stahlschornsteine – Ausgewählte Kapitel aus dem Stahlbrückenbau – Elastostatische Biegetheorie, insbesondere für dünnwandige Stäbe – Elastostatische Torsionstheorie, insbesondere für dünnwandige Stäbe – Anstrengungs- und Bruchtheorie

Leider waren Kürzungen gegenüber der 3. Auflage erforderlich. So sind die Kapitel:

  • Allgemeine technische, wirtschaftliche und historische Aspekte
  • Nachweis der Tragsicherheit und Gebrauchstauglichkeit (gemeint ist die Sicherheitstheorie)
  • Kranbahnen
  • Behälter
  • Stahlverbundbau entfallen.

 

C. Petersen
Stahlbau
Grundlagen der Berechnung und bauliche Ausbildung von Stahlbauten
4., vollständig überarbeitete Auflage 2013
XXII, 1420 S. 1822 Abb. ca. 17x24,5cm, gebunden
ca. 129,95 €
Springer Verlag
ISBN-978-3528-38837-9

Sonntag 30. Dezember 2012 | BMVBS-Online-Publikation

Ergänzungsuntersuchungen zum Wirtschaftlichkeitsgutachten für die Fortschreibung der Energieeinsparverordnung

Energiesparrechtliche Anforderungen müssen wirtschaftlich vertretbar sein. Bei Änderungen des Anforderungsniveaus der Energieeinsparverordnung werden deshalb regelmäßig Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen durchgeführt.

BMVBS-Online-Publikation 30/12
Hrsg.: Bundesministerium für Bau-Stadt- und Raumforschung im
Bundesamt für Bauwesen und Raumordnung, Dezember 2012

Juni 2001: Untersuchung zur weiteren Verschärfung der energetischen Anforderungen an Gebäude mit der EnEV 2012 - Anforderungsmethodik, Regelwerk und Wirtschaftlichkeit

Energiesparrechtliche Anforderungen müssen wirtschaftlich vertretbar sein. Bei Änderungen des Anforderungsniveaus der Energieeinsparverordnung werden deshalb regelmäßig Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen durchgeführt. Dabei spielt in zunehmendem Maße auch die Methodik, mit der solche Anforderungen formuliert sind, sowie ihr Zusammenspiel (Haupt-, Nebenanforderungen) eine Rolle. Im vorliegenden Projekt wurden für die Novellierung 2012 beide Aspekte zusammenhängend untersucht. Dabei war vor allem bei Nichtwohngebäuden auch der Einfluss der Neufassung der Berechnungsregeln (DIN V 18599) zu brücksichtigen.

Untersuchung vom Juni 2012

 

Bei diesem Vorhaben handelt es sich um ein Ergänzungsgutachten zum Referentenentwurf für die Energieeinsparverordnung vom 15. Oktober 2012. Mit Vorlage des Referentenentwurfes haben sich maßgebliche Änderungen ergeben, die eine Ergänzung des Wirtschaftlichkeitsgutachtens erforderlich machten. Die gegenüber der Ursprungsuntersuchung maßgeblichen Änderungen werden im Ergänzungsgutachten mit den Ergebnissen der Neuberechnungen zusammenfassend dargestellt.

Wissenschaftliche Begleitung
Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung (BBSR) im Bundesamt für Bauwesen und Raumordnung (BBR)

Bearbeitung
Ingenieurbüro Prof. Dr. Hauser GmbH, Kassel
Prof. Dr. Anton Maas (Projektleiter)
Fraunhofer-Institut für Bauphysik, Abteilung Wärmetechnik, Stuttgart
Hans Erhorn, Dr. Jan de Boer
ITG Institut für Technische Gebäudeausrüstung Dresden
Prof. Dr. Bert Oschatz
schiller-engineering, Hamburg
Heiko Schiller
Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung, Berlin
André Hempel, Dr. Jürgen Stock

Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung, Bonn
Andrea Vilz andrea.vilz(at)bbr.bund.de

Hinweis: Ergänzungsvorhaben zum Gutachten:
Untersuchung zur weiteren Verschärfung der energetischen Anforderungen an Gebäude mit der EnEV 2012 - Anforderungsmethodik, Regelwerk und Wirtschaftlichkeit.
BMVBS-Online-Publikation 05/2012, Hrsg.: BMVBS, Juni 2012
>> weitere Informationen

 

Dateien:
2013_01_wirtschaftlichkeit_bund.pdf8.7 M

Donnerstag 13. Dezember 2012 | Bundesministerium für Gesundheit

2. Änderung der Trinkwasserverordnung tritt am 14.12.2012 in Kraft

Heute ist die Zweite Verordnung zur Änderung der Trinkwasserverordnung (TrinkwV 2001) im Bundesgesetzblatt verkündet worden. Damit tritt sie morgen in Kraft. Der Bundesrat hatte der vom Bundesministerium für Gesundheit vorgelegten Verordnung am...

Heute ist die Zweite Verordnung zur Änderung der Trinkwasserverordnung (TrinkwV 2001) im Bundesgesetzblatt verkündet worden. Damit tritt sie morgen in Kraft. Der Bundesrat hatte der vom Bundesministerium für Gesundheit vorgelegten Verordnung am 12. Oktober 2012 zugestimmt.

Durch die Änderungen werden die Gesundheitsbehörden der Länder durch den Wegfall von Meldepflichten entlastet, ohne dass dadurch das gesundheitliche Schutzniveau vermindert wird. Weiterhin werden Vollzugserleichterungen bei der Überwachung von Trinkwasser-Installationen in Wohngebäuden im Hinblick auf Legionellen vorgenommen.

Auch die Betreiber großer Trinkwassererwärmungsanlagen werden deutlich entlastet. Die bisher geforderte generelle Anzeigepflicht solcher Anlagen entfällt. Die Frist für die erste Untersuchung von gewerblichen, nicht öffentlichen Großanlagen zur Trinkwassererwärmung – dies betrifft vor allem Anlagen in Mehrfamilienhäusern mit Mietwohnungen – wurde bis zum 31. Dezember 2013 verlängert (vorher 31. Oktober 2012). Dabei ist sichergestellt, dass betroffene Vermieter, die der Untersuchungspflicht bis zum 31. Oktober 2012 noch nicht nachgekommen sind, kein Bußgeld befürchten müssen. Ferner wird das Untersuchungsintervall für die routinemäßige Betreiberuntersuchung dieser Anlagen (gewerbliche, nicht öffentliche Großanlagen zur Trinkwassererwärmung ) auf Legionellen von jährlich auf alle drei Jahre erweitert.

Dem Gesundheitsamt müssen künftig die Ergebnisse der Legionellenuntersuchung nur noch dann gemeldet werden, wenn die Anlage Auffälligkeiten zeigt. Wird bei einer solchen Untersuchung ein erhöhter Wert gemessen, muss der Betreiber zur Ermittlung der Ursache tätig werden und Gegenmaßnahmen veranlassen.

Die geänderte Trinkwasserverordnung nimmt Bezug auf den aktuellsten Stand der vom Umweltbundesamt geführten Liste der Aufbereitungsstoffe und Desinfektionsverfahren. Dem Umweltbundesamt wird zudem die Möglichkeit eingeräumt, im Einzelfall befristete Ausnahmen von der Liste zu genehmigen.

Das Umweltbundesamt erhält die neue Aufgabe, verbindliche und eindeutige hygienische Anforderungen an die Materialien und Stoffe festzulegen, die Kontakt mit Trinkwasser haben. Dadurch wird sichergestellt, dass die Stoffe und Materialien in den Anlagen keine unerwünschten Substanzen in das Trinkwasser abgeben oder das Wachstum von Mikroorganismen fördern. Bislang gibt es hierzu lediglich Leitlinien, die rechtlich nicht verbindlich sind.

Weitere Informationen finden Sie unter

www.umweltbundesamt.de

Trinkwasserverordnung finden Sie hier 

Dienstag 20. November 2012 | Andreas Deppe - Planungsbuero ENTECH
Energieberater Andreas Deppe; Foto: Stadt Münster

Der Daumen geht nach unten zur aktuellen BAFA-Richtlinie!

Stand seit über 15 Jahren die Entwicklung von einzelnen Maßnahmen und Maßnahmenpaketen unter Berücksichtigung der spezfischen Gebäudeanforderungen und Kundenwünsche im Vordergrund, geht es jetzt primär darum, förderfähige KfW-Effizienzhausniveaus...

Energieberater Andreas Deppe; Foto: Stadt Münster

Münster, 20.11.2012: Stand seit über 15 Jahren die Entwicklung von einzelnen Maßnahmen und Maßnahmenpaketen unter Berücksichtigung der spezfischen Gebäudeanforderungen und Kundenwünsche im Vordergrund, geht es jetzt primär darum, förderfähige KfW-Effizienzhausniveaus darzustellen und KfW-Kredite zu verkaufen:"Im Beratungsbericht ist aufzuzeigen, wie das Beratungsobjekt durch energetische Sanierung sowohl in einem Zug als auch schrittweise auf ein von der Kreditanstalt für Wiederaufbau - KfW - gefördertes Effizienzhausniveau gebracht werden kann."

>> Link zur aktuelle BAFA-Richtlinie 2012

 

Ja, das lehne ich in dieser Form ab. Eine Energieberatung hat sich im Sinne des Kunden und Gebäudes um die Effizienz von Maßnahmen zu kümmern und zwar zunächst unabhängig von dem Einfluss von Fördergeldern. Dies führt zu vernünftigen Entscheidungen und guten Beratungsqualitäten. Wenn dann Wege und Pakete geschnürt sind, dann muss natürlich auch eine fördertaktische Optimierung und ggfs. Anpassung erfolgen. Aber doch nicht alles auf einmal auf hundert Berichtsseiten!

Die Kunden benötigen nach der Beratung doch erst einmal Zeit, Recherchearbeit, Bankgespräche etc., um aus Ihrer eigentlichen Verbesserungsidee, optimiert und ergänzt um die Ideen aus der Energieberatung und möglicherweise "hochgezogen" auf ein Effizienhaus die Finanzierung etc. zu prüfen!Gegen verpflichtende hochwertige und anspruchsvolle technische Anforderungen habe ich nichts einzuwenden (Solar, Biomasse etc. mussten gerechnet werden). Gerade das ist ja das qualitativ Hochwertige an der BAFA-Energieberatung: die "Zwangs"-Gesamtanalyse des Gebäudes.Aber die Zwangsberücksichtigung u.a von KfW-Krediten lehne ich ab. Wie unabhängig sind denn dann die Beratungsaussagen? Werden hier nicht - und das ist die neue "Qualität" der Anforderungen - Beratungsprodukte gekoppelt: die unabhängige umfassende Enerigeberatung gibt's nur noch im Doppelpack mit KfW-Produkten!?

Aktuelle KfW-Zinsbedingungen und -konditionen sowie weitere Förderprogramme müssen in die Wirtschaftlichkeitsanalysen, die grundlegend sind für die Priorisierung von Maßnahmen, einbezogen und schriftlich dokumentiert werden. Ganz abgesehen davon, daß insbesondere das Markanreizprogramm des Bundes, welches auch verpflichtend einzupflegen ist, für die Frage der Finanzierung von Maßnahmen aufgrund der Beantragungsstruktur (Antragstellung nach Inbetriebnahme!) völlig untauglich ist: das Mindesthaltbarkeitsdatum der Berichte verkürzt sich auf wenige Tage!

Völlig unklar ist auch das diffuse Gemenge an Anforderungen und/oder Hinweisen/Hilfen aus einer Richtlinie, einer Checkliste, einem Musterbericht und einer Ergänzung dazu "zur Ermittlung des Zinsvorteils von KfW-Förderkrediten", die eine Art Schnellfortbildung zum Bank-, Steuer- und Finanzierungsberater sowie Wirtschaftmathematiker darstellt. Was genau ist denn jetzt verbindlich für den Erhalt des Zuschusses? Wie findet denn der Prüfer die Textstelle in 130 Seiten Bericht, in der begründet wird, warum ein Effizienhaus nicht wirtschaftlich vertretbar ist?"Dabei ist es unbeachtlich, ob der Beratungsempfänger aktuell die Sanierung auf ein derartiges energetischesNiveau anstrebt. Wenn im Bericht dargelegt werden kann, dass ein förderfähiges KfW-Effizienzhausniveau imEinzelfall nicht wirtschaftlich erreichbar ist, steht dies einer Förderung nicht entgegen."

Hinzukommt, daß meines Wissens nicht ein Softwarehersteller Berichte liefert, die wirklich BAFA-konform sind! Warum lässt man nicht eine Übergangskulanzregelung zu?

Der Energieberatermarkt wird sich zudem stark bereinigen: die Energieberatung wird ausweichen in den nicht "zertifizierten", nicht BAFA-geförderten Bereich und sich damit keinen Qualitätsreglementierungen mehr unterziehen."

Andreas Deppe

Planungsbuero ENTECH
Tel 0251 961 9967 0
Fax 0251 961 9967 1
www.entech-deppe.de

Foto: Stadt Münster